Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
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- 001 St.-Ulrich-Platz 1 87700 Memmingen
Renate
Bonnemann
- renate.bonnemann@memmingen.de
Großraum- und Schwerverkehr
Im Bereich Großraum- und Schwerverkehr handelt es sich um Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen deren Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten. Die Benutzung der öffentlichen Straße bedarf in diesen Fällen einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) und/oder einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO.
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung ist die Behörde, in deren Bezirk der erlaubnispflichtige Verkehr beginnt, oder in deren Bezirk das den Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz hat.
Erlaubnisart:
Schwerverkehr (Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO):
- Einzelerlaubnis
- Dauererlaubnis
Großraumverkehr (Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO):
- Ausnahme hinsichtlich der Beförderung von Ladung mit Überbreite, Überhöhe oder Überlänge
Kosten
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ist ein Gebührenrahmen von 10,20 € bis 767,00 € vorgegeben. Die Gebühr im Einzelfall richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand der Behörde und dem Nutzen des Antragstellers.
Notwendige Unterlagen
- Antrag online über das bundesweite „Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte“ (VEMAGS) bzw. über das vorgeschriebene Formblatt
- Ggf. zusätzliche Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (werden von den Regierungen erteilt)
- Erklärung des Antragstellers
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