Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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87700 Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Gewerbeummeldung

Eine Gewerbeummeldung ist gesetzlich erforderlich, wenn Sie

  • den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen;
  • den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln;
  • Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder
  • den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Für die Verlegung in eine andere Gemeinde müssen Sie das Gewerbe bei der Stadt Memmingen abmelden und bei der neuen Betriebssitzgemeinde anmelden.

Andere Änderungen wie beispielsweise der Wechsel einer Wohnanschrift können bei der Gemeinde freiwillig angezeigt werden.

Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.

Kosten

  • Ummeldung Einzelperson 30,00 €
  • Ummeldung Firma 30,00 €
  • Ummeldung einer GbR pro Gesellschafter 30,00 €

Notwendige Unterlagen

  • Formular zur Gewerbeummeldung
  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufethaltstitel)

Rechtsgrundlagen

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Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Kontakt

Frau Bender

08331/850-350
Zimmer 309
Ratzengraben 4b
87700 Memmingen