Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Geburt

Notwendige Unterlagen

 

Die Geburt wird beim Standesamt Memmingen beurkundet, wenn Ihr Kind im Klinikum Memmingen oder in einer Wohnung in Memmingen geboren ist.

Beachten Sie bitte, dass bei der Geburt im Klinikum Memmingen die Urkundenausstellung erst erfolgen kann, wenn die schriftliche Geburtsanzeige des Krankenhauses beim Standesamt bereits vorliegt.

Bei Hausgeburten ist die Anzeige innerhalb einer Woche von einem Elternteil unter Vorlage der von der Hebamme ausgestellten Geburtsbescheinigung beim Standesamt vorzunehmen.

 

Sehr geehrte Eltern,

wir verstehen, dass Sie nach der Geburt Ihres Kindes dringend die Geburtsurkunden benötigen.
Dennoch bitten wir Sie von reinen Sachstands-Fragen abzusehen, da diese die Bearbeitungszeit in der Regel verlängern und nicht verkürzen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

 

 

-> Allgemeine Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass oder Identitätskarte bei Ausländern und wenn vorhanden der blaue Reiseausweis bei Flüchtlingen (Aufenthaltstitel ist nicht ausreichend!)
  • Erklärung zur Namensgebung

 

-> Sie haben beide die deutsche Staatsangehörigkeit und sind verheiratet?

  • Eheurkunde und Geburtsurkunden, wenn die Eheschließung vor 2009 und/oder nicht in Bayern
    stattgefunden hat
  • Eheschließungen nach 2009 und in Bayern sind bei uns im System

 

-> Sie sind nicht verheiratet und/oder die Mutter ist geschieden?

  • Geburtsurkunden
  • Vaterschaftsanerkennung: diese kann bei Ihrem Wohnsitzstandesamt oder beim Jugendamt bereits vor der Geburt gemacht werden
  • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk

 

-> Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit?

  • Heiratsurkunde oder bei nicht Verheirateten die Geburtsurkunden in internationaler Form oder nationaler Form mit Übersetzung von einem in Deutschland allgemein beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzer

 

Allgemeine Hinweise:

  • Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!
  • Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher) benötigt.
  • in besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.

 

 

 

Zusätzliche Information für Eltern, die nicht verheiratet sind:

Die Vaterschaft wird durch die Anerkennungserklärung des Vaters festgestellt. Dies geschieht jedoch nur, wenn Sie der Erklärung als Mutter zustimmen.

Die Anerkennungserklärung des Vaters und die Zustimmungserklärung der Mutter müssen öffentlich beurkundet werden

  • bei einem Jugendamt (gebührenfrei),
  • bei einem Standesamt (gebührenfrei) oder
  • bei einem Notar (gebührenpflichtig)

 

 

Wie können Sie das Sorgerecht regeln?

Als volljährige Mutter haben Sie das alleinige Sorgerecht, sofern Sie und der Vater kein gemeinsames Sorgerecht durch entsprechende Sorgeerklärungen begründen.

Gemeinsam mit dem Vater sind Sie sorgeberechtigt, wenn

  • Sie ihn heiraten, oder 
  • Sie und der Vater übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben.

Sorgeerklärungen können Sie bei einem Jugendamt (gebührenfrei) oder bei einem Notar (gebührenpflichtig) beurkunden lassen.

Kosten

Sie erhalten von uns gebührenfreie Bescheinigungen für:

  • Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)
  • Erziehungsgeld 
  • Kindergeld

Die Ausstellung von Urkunden ist gebührenpflichtig. Derzeit kostet:

  • eine Geburtsurkunde 12,00 €
  • eine internationale Geburtsurkunde 12,00 €
  • eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch 12,00 €
  • Eintrag im internationalen Stammbuch 12,00 €

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Kontakt

Herr Klett

08331/850-338
Zimmer 101
Marktplatz 4
87700 Memmingen

Frau Theim

08331/850-339
Zimmer 105
Marktplatz 4
87700 Memmingen

Frau Holley

08331/850-373
Zimmer 105
Marktplatz 4
87700 Memmingen