
Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
Gaststättenangelegenheiten
Eine Erlaubnis nach § 2 GastG oder § 12 GastG ist nur erforderlich, wenn alkoholische Getränke abgegeben werden. Werden ausschlließlich alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen abgegeben ist eine Erlaubnis nicht erforderlich. Auskünfte bezüglich der einzuhaltenden Hygienevorschriften und des Warenschutzes können bei der Lebensmittelüberwachung eingeholt werden.
Auch bei einer nach Gaststättenrecht erlaubnisfreien Veranstaltung ist eine schriftliche Anmeldung mindestens eine Woche vor der Veranstaltung erforderlich.
- Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 GastG (Gaststättengesetz)
-
Gestattung nach § 12 GastG für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb
(z. B. Vereinsfest, Tag der offenen Tür, Jubiläumsveranstaltung usw.)
Mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung einzureichen.
Ihre Ansprechperson
Frau Fischer
Raum: Zimmer 310
Ratzengraben 4b
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