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Memmingen
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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001 Ratzengraben 4b 87700 Memmingen
Marina
Zirn
- marina.zirn@memmingen.de
Gaststättenerlaubnis
Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie, wenn Sie im stehenden Gewerbe
- Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen (Schankwirtschaft) oder
- zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen (Speisewirtschaft),
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Erlaubnispflichtig ist das Gaststättengewerbe nur dann, wenn alkoholische Getränke verabreicht werden. Werden lediglich alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist das Gaststättengewerbe erlaubnisfrei.
Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsform (z.B. Schank- und Speisewirtschaft, Diskothek, Tanzcafe etc.) und für die dem Betrieb dienenden Räume erteilt.
Erlaubnispflichtig ist auch jede Erweiterung des Gaststättenbetriebs und jede Änderung der Betriebsform.
Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und bei Handelsgesellschaften (OHG,KG) bedarf jeder geschäftsführende Gesellschafter einer Erlaubnis.
Wollen Sie eine erlaubnispflichtige Gaststätte durch einen Stellvertreter betreiben, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis (§ 9 GastG).
Falls Sie einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einer anderen Person übernehmen wollen, kann Ihnen die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der Erlaubnis auf Widerruf (in der Regel für einen Zeitraum bis zu drei Monaten) gestattet werden (vorläufige Erlaubnis).
Entsprechendes gilt für die Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis (§ 11 GastG).
Kosten
- Gaststättenerlaubnis: 100 bis 6.000 EUR
- Stellvertretungserlaubnis und vorläufige Gaststättenerlaubnis: 50 bis 600 EUR
- vorläufige Stellvertretungserlaubnis: 30 bis 300 EUR
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 EUR
- Unterrichtung mit Bestätigung (Unterrichtungsnachweis) bei der Industrie- und Handelskammer: 80 EUR
Notwendige Unterlagen
-
Führungszeugnis für Behörden vom Antragsteller; bei juristischen Personen von den vertretungsberechtigten Personen
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für Behörden vom Antragsteller; bei juristischen Personen von den vertretungsberechtigten Personen
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Bei Unternehmen die im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind: beglaubigte Abschrift der Eintragung
-
Grundrissplan der für den Betrieb und den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume (2-fach)
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Lageplan des Betriebes
-
Miet- oder Pachtvertrag
-
Unterrichtungsnachweis für Gaststätten einer Industrie- und Handelskammer
-
Bescheinigung des Gesundheitsamtes/beauftragten Arztes nach § 43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz
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