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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
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Führerschein
Die Fahrerlaubnis (Ersterteilung ) wird auf Antrag erteilt. Den hierfür erforderlichen Vordruck erhalten Sie bei der Fahrschule. Der Antrag muss ausgefüllt, unterschrieben (ggf. Erziehungsberechtigten nicht vergessen) beim Einwohnermeldeamt zur Bestätigung der persönlichen Daten vorgelegt werden. Der Antrag muss dann mit den notwendigen Unterlagen bei der Fahrschule abgegeben werden. Die Fahrschule bringt die Anträge dann zur Führerscheinstelle.
Notwendige Unterlagen
für die Klassen A, A1, A2, B, BE, L, AM und T
- 1 aktuelles Passfoto entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (vom Optiker) oder in besonderen Fällen ein augenärztliches Gutachten
- ggf. Zusatzblatt bei Beantragung von Doppelklassen (z. B. Klasse B und Klasse A)
für die Klassen C, C1, CE, C1E
- 1 aktuelles Passfoto entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm)
- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- ggf. Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU-Gutachten)
- ggf. Zusatzblatt bei Beantragung von Doppelklassen (z. B. Klasse B und C)
- ggf. Nachweis über Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem BKrFQG
für die Klassen D, DE, D1, D1E
- 1 aktuelles Passfoto entsprechend der Passverordnung (biometrisch - 35 x 45 mm)
- Führungszeugnis (bei der Bestätigung der persönlichen Daten im Einwohnermeldeamt beantragen)
- Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung durch ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU-Gutachten)
- augenärztliches Gutachten (kann auch bei der MPU gemacht werden)
- ärztliches Gutachten (kann auch bei der MPU gemacht werden)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- ggf. Nachweis Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem BKrFQG
Rechtsgrundlagen
Fahrerlaubnisklassen: Anlage 3 (zu § 6 Absatz 6) der FeV (Fahrerlaubnisverordnung)
Schlüsselzahlen: Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3) der FeV (Fahrerlaubnisverordnung)
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