Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan 

Der Flächennutzungsplan bildet die sogenannte vorbereitende Bauleitplanung der Kommune. Ziel der Planung ist eine nachhaltige und zukunftsfähige Siedlungsentwicklung auf Grundlage des zu erwartenden Bedarfs sowie übergeordneter Planungsvorgaben. Der Flächennutzungsplan wird in der Regel für einen Zeitraum von etwa 10 bis 15 Jahren aufgestellt und befindet sich aktuell in einer Neuaufstellung. 

Die in ihm dargestellten Siedlungsflächen umfassen zum einen den aktuellen Bestand, zum anderen aber auch die von der Stadt Memmingen für die Zukunft angedachten Siedlungserweiterungen. Mit Fertigstellung des Flächennutzungsplans besteht jedoch kein Baurecht - erst mit Überführung der Darstellungen in eine verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) werden die Siedlungsausweisungen flächenscharf und für jedermann bindend. 

Das Planwerk des Flächennutzungsplans umfasst das gesamte Stadtgebiet von Memmingen. Neben den klassischen Gebietstypen (Wohnbaufläche, gemischte, gewerbliche und Sonderbaufläche) werden in ihm auch größere Energiefreileitungen, Schutzgebiete, Denkmäler und dergleichen nachrichtlich dargestellt, also aus übergeordneten Fachplanungen übernommen. 

In Memmingen werden über die Siedlungsflächen hinaus große Bereiche von Wäldern und landwirtschaftlichen Nutzflächen eingenommen, die ebenfalls im Flächennutzungsplan dargestellt sind und um Grünflächen, Straßenverkehrsflächen und sonstige Flächennutzungen ergänzt werden, so dass jede Fläche im Stadtgebiet letztlich mindestens einer Nutzung zugeordnet ist. 

Landschaftsplan 

Darüber hinaus umfasst der Flächennutzungsplan auch Aussagen des Landschaftsplans, welcher ebenfalls derzeit in seiner Gesamtheit neu aufgestellt wird. Der Landschaftsplan analysiert die Bestandssituation für die unterschiedlichen Belange des Natur- und Umweltschutzes, erkennt Konflikte und Defizite und leitet daraus entsprechende Maßnahmen ab. Diese werden - nach Beschluss im Stadtrat - in die Darstellungen des Flächennutzungsplans integriert und erhalten damit gegenüber der Kommune selbst sowie gegenüber allen an der Neuaufstellung beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange Verbindlichkeit.

Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung gemäß Baugesetzbuch

Am 18.09.2023 steht die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan mit dem nächsten Verfahrensschritt auf der Tagesordnung des Stadtrates. In dieser Sitzung wird der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes vorgestellt und das weitere Verfahren zur Neuaufstellung nach dem Baugesetzbuch in die Wege geleitet.

In drei Bürgerinformationsveranstaltungen bietet die Stadt Memmingen die Möglichkeit, sich über den Flächennutzungsplan-Vorentwurf zu informieren. Die Veranstaltungen sind nach Stadtgebieten aufgeteilt:

  • für die Kernstadt West und Ost mit Altstadt am 26.09.2023 in der Aula des Vöhlin-Gymnasiums, Kaisergraben 21
  • für Buxach, Dickenreishausen, Volkratshofen und Ferthofen am 27.09.2023 in der Mehrzweckhalle Volkratshofen, Illerfelder Weg 34
  • für Eisenburg, Amendingen und Steinheim am 28.09.2023 in der Turnhalle Steinheim, Schulweg 2

Die Veranstaltungen beginnen jeweils 19.00 Uhr.

Nach der Zustimmung des Stadtrates zum Vorentwurf folgt die frühzeitige Bürgerbeteiligung. Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten ist. Zweckmäßigerweise werden parallel zur Information der Bürgerschaft auch die Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt (gemäß § 4 Abs. 1 BauGB), um deren Belange zu erfahren und in der weiteren Planung zu berücksichtigen.

zuständige Abteilungen

Landschaftsplan

Kontakt

Frau Grupp

08331/850-588
Zimmer 322
Schlossergasse 1
87700 Memmingen