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Stadtverwaltung
Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan bildet die sogenannte vorbereitende Bauleitplanung der Kommune. Ziel der Planung ist eine nachhaltige und zukunftsfähige Siedlungsentwicklung auf Grundlage des zu erwartenden Bedarfs sowie übergeordneter Planungsvorgaben. Der Flächennutzungsplan wird in der Regel für einen Zeitraum von etwa 10 bis 15 Jahren aufgestellt und befindet sich aktuell in einer Neuaufstellung.

Die in ihm dargestellten Siedlungsflächen umfassen zum einen den aktuellen Bestand, zum anderen aber auch die von der Stadt Memmingen für die Zukunft angedachten Siedlungsentwicklungen. Mit Fertigstellung des Flächennutzungsplans besteht jedoch kein Baurecht - erst mit Überführung der Darstellungen in eine verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) werden die Siedlungsausweisungen flächenscharf und für jedermann bindend. 

Das Planwerk des Flächennutzungsplans umfasst das gesamte Stadtgebiet von Memmingen. Neben den klassischen Gebietstypen (Wohnbaufläche, gemischte, gewerbliche und Sonderbaufläche) werden in ihm auch größere Energiefreileitungen, Schutzgebiete, Bodendenkmäler und dergleichen nachrichtlich dargestellt, also aus übergeordneten Fachplanungen übernommen.

In Memmingen werden über die Siedlungsflächen hinaus große Bereiche von Wäldern und landwirtschaftlichen Nutzflächen eingenommen, die ebenfalls im Flächennutzungsplan dargestellt sind und um Grünflächen, Straßenverkehrsflächen und sonstige Flächennutzungen ergänzt, so dass jede Fläche im Stadtgebiet einer Nutzung zugeordnet ist.

Landschaftsplan

Darüber hinaus umfasst der Flächennutzungsplan auch Aussagen des Landschaftsplans. Der Landschaftsplan analysiert die Bestandssituation für die unterschiedlichen Belange des Natur- und Umweltschutzes, erkennt Konflikte und Defizite und leitet daraus entsprechende Maßnahmen ab. Diese werden in die Darstellungen des Flächennutzungsplans integriert und erhalten damit gegenüber der Kommune selbst sowie gegenüber allen an der Neuaufstellung beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange Verbindlichkeit.

Bürgerbeteiligung gemäß Baugesetzbuch

Am 18.09.2023 stand die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan mit dem nächsten Verfahrensschritt auf der Tagesordnung des Stadtrates. In dieser Sitzung wurde der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes vorgestellt und das weitere Verfahren zur Neuaufstellung nach dem Baugesetzbuch in die Wege geleitet.

Nach der Zustimmung des Stadtrates zum Vorentwurf folgt die frühzeitige Bürgerbeteiligung. Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten ist. Zweckmäßigerweise werden parallel zur Information der Bürgerschaft auch die Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt (gemäß § 4 Abs. 1 BauGB), um deren Belange zu erfahren und in der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Die Unterlagen zum Vorentwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan liegen in der Zeit vom 02. Oktober 2023 bis einschließlich 17. November 2023 bei der Stadt Memmingen im Stadtplanungsamt, Schlossergasse 1, Verwaltungsgebäude Welfenhaus, III. Stock, Vorbereich Zimmer 313, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Darüber hinaus können die Planunterlagen nach telefonischer Terminvereinbarung, Stadtplanungsamt Memmingen 08331/850-519 eingesehen werden. Des Weiteren sind alle Unterlagen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes in diesem Zeitraum auch auf der Internetseite der Stadt Memmingen unter diesem Link https://www.memmingen.de/aktuell-presse/nachrichten-und-termine/amtliche-bekanntmachungen/stadtplanung/neuaufstellung-flaechennutzungsplan.html einsehbar.

zuständige Abteilungen

Landschaftsplan

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Schlossergasse 1
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