Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Fischereischein / Fischereirecht

Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.

Den Fischereischein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohnortgemeinde beantragen.

Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.

Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen.

Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen.

Kosten

  • 5-Jahres-Fischereischein 75,00 €
  • Jahresfischereischein für Touristen 22,50 €
  • Jugendfischereischein 15,00 €

auf Lebenszeit: (maßgeblich Lebensalter bei Zahlung der Fischereiabgabe)

  • 14 bis 22 Jahre Fischereiabgabe 300,00 €
  • 22 bis 27 Jahre Fischereiabgabe 288,00 €
  • 28 bis 32 Jahre Fischereiabgabe 256,00 €
  • 33 bis 37 Jahre Fischereiabgabe 224,00 €
  • 38 bis 42 Jahre Fischereiabgabe 192,00 €
  • 43 bis 47 Jahre Fischereiabgabe 160,00 €
  • 48 bis 52 Jahre Fischereiabgabe 128,00 €
  • 53 bis 57 Jahre Fischereiabgabe 96,00 €
  • 58 bis 62 Jahre Fischereiabgabe 64,00 €
  • ab 63 Jahre Fischereiabgabe 32,00 €

jeweils zzgl. Ausstellungsgebühr 35,00 €

Notwendige Unterlagen

Neuausstellung:

  • Prüfungszeugnis staatl. Fischereiprüfung
  • 1 Passbild

Nachzahlung der Fischereiabgabe auf 5 Jahre oder auf Lebenszeit:

  • Bereits ausgestellter Fischereischein

Jugendfischereischein für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahre:

  • Von den Erziehungsberechtigten unterschriebener Antrag
  • 1 Passbild

Rechtsgrundlagen

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Kontakt

Herr Foit

Leitung
08331/850-350
Zimmer 308
Ratzengraben 4b
87700 Memmingen

Frau Lichtenstein

08331/850-350
Zimmer 311
Ratzengraben 4b
87700 Memmingen