Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001 Schlossergasse 1 87700 Memmingen
Sarah
Eckstein
- sarah.eckstein@memmingen.de
Ralph
Sander
- ralph.sander@memmingen.de
Simone
Döring
Leitung
- simone.doering@memmingen.de
Dominic
Trunke
- dominic.trunke@memmingen.de
Eva
Mladenov
- eva.mladenov@memmingen.de
Desiree
Hinkelmanns
- desiree.hinkelmanns@memmingen.de
Markus
Weiß
Leitung
- markus.weiss@memmingen.de
Leonie
Schöllhorn
- leonie.schoellhorn@memmingen.de
Jovanka
Sarac
- jovanka.sarac@memmingen.de
Miriam
Staudinger
- miriam.staudinger@memmingen.de
Michaela
Haber
- michaela.haber@memmingen.de
Fassadensanierung / Begrünung
Fassadenprogramm
Das Förderprogramm gilt innerhalb der förmlich festgelegten Sanierungsgebiete der Stadt Memmingen. Die räumlichen Abgrenzungen sind den jeweiligen Sanierungssatzungen zu entnehmen bzw. können in der Kämmerei erfragt werden.
Mit dem Förderprogramm soll insbesondere die Verbesserung des äußeren Zustandes von Gebäuden erreicht werden..
Förderfähige Maßnahmen sind:
- Fassadensanierungen und gestalterische Verbesserungen im Bereich der Fassade und des Daches
- Freiflächenerneuerungen, Pflasterungen, Bepflanzungen und Einfriedungen, sofern die Maßnahme unmittelbar zum Zweck der Stadtbildverbesserung durchgeführt wird
- Abbrüche zur Entkernung und Verbesserung der Freiraumqualität, sofern die freigemachte Fläche für einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren nicht mehr bebaut wird.
Die Einzelheiten sind in der Bekanntmachung über das Förderprogramm der Stadt Memmingen zur Fassadensanierung ("Fassadenprogramm") geregelt.
Förderprogramm "Soziale Stadt"
Das Förderprogramm gilt innerhalb des Gebietes der Sozialen Stadt im Memminger Westen. Die räumlichen Abgrenzungen sind aus dem Lageplan ersichtlich.
Mit dem Förderprogramm soll insbesondere die Verbesserung der Wohnsituation bzw. der Wohnumfeldsituation erreicht werden.
Förderfähige Maßnahmen sind gestalterische Verbesserungen der Hauseingangsbereiche und von Fassaden im Einzelfall sowie Freiflächenerneuerungen, Pflasterungen, Bepflanzungen und Einfriedungen, sofern die Maßnahme unmittelbar zum Zweck der Wohnumfeldverbesserung durchgeführt wird.
Die Einzelheiten sind in der Bekanntmachung der Stadt Memmingen über das Förderprogramm für das Gebiet der sozialen Stadt im Memminger Westen geregelt.
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