Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Fachstelle für Inklusion

Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch dazugehört. Egal wie er aussieht, welche Sprache er spricht, oder ob er eine Behinderung hat. 

Seit 2009 hat sich Deutschland dazu verpflichtet die UN Behindertenrechtskonvention umzusetzen. In diesem Vertrag steht, dass jeder Mensch überall dabei sein können muss. Am Arbeitsplatz, beim Wohnen oder in der Freizeit. 

Mit einem Stadtratsbeschluss hat die Stadt Memmingen 2013 beschlossen, einen Aktionsplan INKLUSION zu erstellen, mit den Themenfeldern:

  • Wohnen
  • Arbeit
  • Freizeit
  • Mobilität
  • Bewusstseinsbildung

Die Fachstelle für Inklusion kümmert sich um die Umsetzung und Weiterentwicklung dieses Aktionsplans in Memmingen. Sie ist Ansprechpartner für alle Beteiligten, Angehörigen, Einrichtungen und Organisationen, die sich für Menschen mit Behinderung einsetzen. 

Leichte Sprache

Inklusions-Fachstelle

Inklusion ist ein Fremd-Wort.

Inklusion heißt: Alle Menschen gehören dazu.

Und alle Menschen haben die gleichen Rechte.

Und allen Menschen soll es gut gehen.

Deutschland hat eine Vereinbarung mit anderen Ländern gemacht.

Die Vereinbarung heißt: UN Behinderten-Rechts-Konvention.

Die Vereinbarung ist gut für Menschen mit Behinderung.

Die Vereinbarung sagt: 

Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie alle Menschen. 

Und Menschen mit Behinderung haben die gleichen Chancen wie alle Menschen.

Und niemand darf Menschen mit Behinderung schlechter behandeln.

Die Stadt Memmingen hat eine Fach-Stelle Inklusion.

Die Mitarbeiter der Fach-Stelle helfen.

Und sie beraten die Bürger und Bürgerinnen.

Zum Beispiel: Menschen mit Behinderung.

Oder Verwandte von Menschen mit Behinderung.

Oder Mitarbeiter, die mit Menschen mit Behinderung arbeiten.

Die Fach-Stelle berät zum Thema:

  • Wohnen
  • Arbeit 
  • Freizeit
  • Mobilität

Damit ist gemeint: wie kommt jemand an einen anderen Ort

  • Bewusstseins-Bildung

Bewusstseins-Bildung bedeutet: 

der Umgang mit dem Thema Behinderung.

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Kommunale Behindertenbeauftragte
Inklusion

Kontakt

Frau Birk

Leitung
08331/850-740