Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit

Fremde Staaten können den Erwerb ihrer Staatsangehörigkeit von der zuvor erfolgten Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ausdrücklich abhängig machen. Deutsche, die in einem solchen Staat die Staatsangehörigkeit erwerben möchten, haben mit der Entlassung die Möglichkeit, ihre deutsche Staatsangehörigkeit vorher aufzugeben.

Zum Nachweis der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit wird eine Entlassungsurkunde ausgestellt.

Wir empfehlen Ihnen immer, vor Antragstellung einen persönlichen Gesprächstermin mit uns zu vereinbaren, um Voraussetzungen, Auswirkungen, Vorgehensweise, zu erbringende Nachweise und alle sonstigen offenen Fragen zu klären.

Nähere Informationen zu diesem Thema (auch zum Verfahren, Kosten, etc.) finden Sie im BayernPortal unter folgendem Link:

Ebenso haben Sie dort jederzeit die Möglichkeit einen Antrag online zu stellen.

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