Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Elektronische Lohnsteuerkarte

Am 1. Januar 2011 endete nach 85 Jahren die gemeindliche Zuständigkeit der Ausstellung und Änderung von Lohnsteuerkarten.

Gleichzeitig wechselte auch die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter.

Die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden nun in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für den Arbeitgeber bereitgestellt und künftig als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet.

An die Stelle der Lohnsteuerkarte ist die steuerliche Identifikationsnummer (SteuerId) getreten. Diese wird/wurde jedem durch das Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt und mit persönlich adressiertem Brief bekannt gegeben.

Sollten sie Ihre SteuerId suchen, so finden sie diese zum Beispiel

  • auf Ihrer letzten Lohnabrechnung
  • auf einem Einkommenssteuerbescheid
  • bei der Lohnabteilung des bisherigen Arbeitgebers

Sie kann auch über folgenden Link innerhalb weniger Werktage neu zugesandt werden: www.identifikationsmerkmal.de

Für weitere Informationen können Sie sich auch an die Finanzbehörden wenden:

Finanzamt Memmingen
Bodenseestraße 6
87700 Memmingen

Tel: 08331/608-0
Fax: 08331/608-165
Email: poststelle@fa-mm.bayern.de

zuständige Abteilungen

Lohnsteuerkarte