Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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87700 Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Einreise

Wenn Sie aus der Europäischen Union stammen, können Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen. Es gibt auch Nicht-EU-Staaten, deren Bürger von der Visumpflicht befreit sind, zum Beispiel Island oder Liechtenstein.

Angehörige anderer Staaten benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Für kurze Aufenthalte gibt es das „Schengen-Visum“, für längere Aufenthalte ein nationales Visum.

Auf der Internetseite des Auswärtigen Amts erhalten Sie weitere Informationen hierzu.

Visum:

Ein Visum erteilt die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Heimatland. Bei einem nationalen Visum wird in der Regel das Ausländeramt an Ihrem künftigen Wohnort beteiligt. Ein nationales Visum ermöglicht einen längeren Aufenthalt als 90 Tage in Deutschland.
Ein Schengen-Visum berechtigt Sie zu einem Aufenthalt von max. 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen.
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um ein Visum beantragen zu können, erfragen Sie bitte direkt bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung. Die Kontaktdaten der Auslandsvertretungen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts, welche regelmäßig aktualisiert wird.

Familiennachzug:

Wenn Sie einen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Ehegatten, minderjährige Kinder und Lebenspartner nachziehen lassen. Andere Familienangehörige, zum Beispiel Großeltern oder Geschwister, dürfen nur nachziehen, wenn es sich um einen außergewöhnlichen Härtefall handelt.
Auch deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger können ausländische Familienangehörige nachziehen lassen.
Bevor ausländische Ehegatten, Kinder oder Lebenspartner nach Deutschland reisen, benötigen Sie ein nationales Visum für den Familiennachzug. Dieses ist bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland zu beantragen. Dort erhalten Sie auch Informationen darüber, welche Unterlagen die Angehörigen vorlegen müssen, um ein Visum beantragen zu können.
Im Rahmen des Familiennachzuges wird das für Sie zuständige Ausländeramt beteiligt.

Telefonnummer des Auswärtigen Amts: 030 / 1817 2000
 

zuständige Abteilungen

Visum
Familiennachzug

Kontakt

Auskunft Ausländeramt

08331/850-336
Marktplatz 4
87700 Memmingen