Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433

stadt(at)memmingen.de

Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Einbürgerung

Achtung:
Das neue Einbürgerungsgesetz tritt am 27.06.2024 in Kraft!
Wesentliche Punkte sind verkürzte Aufenthaltszeiten (von 8 auf 5 Jahre) und die Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit für alle.

Nach langjährigem rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland besteht die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben (Einbürgerung). 

Interessiert es Sie, ob Sie die Voraussetzungen auf Einbürgerung erfüllen? 

Wie hoch Ihre eigenen Chancen auf eine Einbürgerung sind, können Sie sofort unverbindlich, schnell und anonym online im BayernPortal beim 'Quick-Check' herausfinden. Der Quick-Check dauert nur etwa fünf Minuten. Ihre Daten werden nicht gespeichert oder analysiert.

Bitte beachten Sie:
Der positive Quick-Check ersetzt nicht den formalen Antrag auf Einbürgerung und erhöht auch nicht die Chancen, eingebürgert zu werden. 

Nutzen Sie den Quick-Check!

Nähere Informationen zur Einbürgerung (auch zum Verfahren, Kosten, etc.) finden Sie im BayernPortal unter folgenden Links: 

Ebenso haben Sie dort jederzeit die Möglichkeit einen Antrag online zu stellen.

Wenn Sie die Einbürgerung „klassisch in Papierform“ beantragen möchten, finden Sie anbei ein Antragsformular als pdf. Drucken Sie dieses aus und reichen Sie es vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit allen notwendigen Unterlagen laut dem dazugehörigen Infoblatt bei uns ein. Wir empfehlen Ihnen, zur Antragstellung einen persönlichen Termin zu vereinbaren:

Online-Terminvereinbarung

Formulare / Downloads

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