Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433

stadt(at)memmingen.de

Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Eheschließung

Übliche Trautermine:

  • Montag bis Freitag | während der Dienstzeiten
  • Samstag                 | 9.³° Uhr - 11³° Uhr


An den Feiertagen einschließlich Heilig Abend und Sylvester können keine Eheschließungen durchgeführt werden. Ebenso können am Fischertag keine Hochzeiten stattfinden.

Wir reservieren Ihnen gerne verbindlich einen Termin, sobald die Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung (frühestens 6 Monate vor der Eheschließung möglich) vollständig bei uns eingegangen sind. Wenn Sie nicht in Memmingen wohnen, erfolgt die Anmeldung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt. Falls Sie schon vorher Fragen haben, rufen Sie uns gerne an.

Beim Standesamt Memmingen ist die Anmeldung der Eheschließung möglich, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in) mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Memmingen gemeldet sind. Sofern Sie mehrere Wohnsitze haben, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie Ihre Eheschließung anmelden möchten. Die Eheschließung selbst ist jedoch an keinen Wohnsitz gebunden. Denken Sie bitte bei der Planung Ihres gewünschten Trauungstermins an eine frühzeitige Anmeldung der Eheschließung, damit Ihr gewünschter Hochzeitstermin auch eingehalten werden kann.

Wenn Sie alle Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung haben, genügt es, wenn einer der Verlobten vorspricht, um die benötigten Papiere einzureichen.

In den meisten Fällen können dann beide Verlobte schon in den nächsten Tagen zur Anmeldung der Eheschließung vorbeikommen. In Ausnahmefällen kann ein Partner mit einer entsprechenden Vollmacht die Eheschließung auch alleine anmelden.

Schwierige Eheanmeldungen:

In den Fällen, bei denen Sie oder Ihr(e) Partner(in) schon verheiratet waren, oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, nicht im Bundesgebiet geboren, oder adoptiert sind, ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben, gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind, sollte zumindest einer der beiden Partner persönlich bei uns vorsprechen. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können.

Die Trauungsfeierlichkeit:

Trauungen finden im historischen kleinen Sitzungssaal im Rathaus, II. Stock, statt. Neben dem Brautpaar und eventuellen Trauzeugen finden dato bis zu 25 Gäste bequem Platz.
Bei Bedarf steht ein Personenaufzug zwischen dem Rathaus und dem Welfenhaus (Ostseite Rathaus) zur Verfügung.

 

Kosten

  • Grundgebühren:
    Anmeldung der Eheschließung für zwei deutsche Staatsangehörige 55,00 €
    Anmeldung der Eheschließung mit ausländischer Beteiligung 85,00 € bzw. 105,00 €
  • Zusatzgebühren:
    Trauungen am Samstag: 70,00 €
    Ausstellung von Heiratsurkunden und ein evtl. Familienstammbuch weitere Gebühren je nach Bedarf

Notwendige Unterlagen

Sofern Sie noch nie verheiratet waren, benötigen Sie:

  • Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag mit Hinweisteil (nicht älter als 6 Monate). Diese Urkunde ist beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich und kostet 12,--€.
  • Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zweck der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Die Aufenthaltsbescheinigung ist für alle deutschen und alle ausländischen Staatsangehörigen erforderlich. Sie wird jedoch nur benötigt, wenn Ihr Hauptwohnsitz nicht Memmingen ist, oder die Eheschließung vor einem anderen Standesamt stattfinden soll.

Waren Sie bereits verheiratet?

  • Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag mit Hinweisteil (nicht älter als 6 Monate), die Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt erhalten (Gebühr 12,00 €).
  • Einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe, dies ist in der Regel eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch Ihrer letzten Ehe, die Sie bei dem Standesamt erhalten, wo Sie geheiratet haben (Gebühr 12,00 Euro). Bei Auflösung der Ehe wird das als Eheregister fortgeführte Familienbuch ebenfalls bei dem Standesamt geführt, wo Sie geheiratet haben.
  • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben.
  • Neu ausgestellte Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder. In der jeweiligen Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein (Gebühr 12,00 Euro).
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zweck der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Die Aufenthaltsbescheinigung ist für alle deutschen und alle ausländischen Staatsangehörigen erforderlich. Sie wird jedoch nur benötigt, wenn Ihr Hauptwohnsitz nicht Memmingen ist, oder die Eheschließung vor einem anderen Standesamt stattfinden soll.

 

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Heirat/Hochzeit

Kontakt

Frau Sommer

08331/850-333
Zimmer 103
Marktplatz 4
87700 Memmingen