Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001 Marktplatz 4 87700 Memmingen
Martina
Sommer
- standesamt@memmingen.de
Ehefähigkeitszeugnis
Ehefähigkeitszeugnis für Eheschließungen im Ausland
Deutsche, die im Ausland heiraten wollen, benötigen hierfür in der Regel ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis. Ob dieses benötigt wird, sollten Sie beim ausländischen Standesamt, bei der ausländischen Vertretung des Eheschließungslandes in der Bundesrepublik Deutschland oder bei der deutschen Vertretung im Eheschließungsland erfragen.
Wenn Sie in Memmingen wohnen, oder vor Ihrem Wegzug ins Ausland Ihren letzten Wohnsitz in Memmingen gehabt haben, ist für die Ausstellung das Standesamt Memmingen zuständig.
Sind beide Verlobte Deutsche, wird im Rahmen der Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnissses, wie bei einer Eheschließung in Deutschland, geprüft, ob nach deutschem Recht die beabsichtigte Eheschließung möglich ist. Ist dagegen ein Verlobter ausländischer Staatsangehöriger, wird lediglich die Ehefähigkeit des deutschen Verlobten geprüft. Dennoch sind auch vom ausländischen Verlobten Unterlagen und Urkunden zu dessen Person vorzulegen.
Welche Unterlagen zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses vorgelegt werden müssen und wie es beantragt wird, können wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erörtern. Aufgrund der Vielzahl der Fallgestaltungen, gerade mit Auslandsbezug, ist eine telefonische Auskunft hierüber nicht möglich.
Formulare / Downloads
zuständige Abteilungen
Kontakt
Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433