Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
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Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
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- 001 Marktplatz 1 87700 Memmingen
Matthias
Fähndrich
- matthias.faehndrich@memmingen.de
Petra
Tasan
Geschäftszimmer
- petra.tasan@memmingen.de
Bürgerversammlung
- Sitzungsvorbereitung
- Protokollführung
Bürgerversammlungen der Stadt Memmingen sowie der Ortsteile Amendingen, Steinheim, Dickenreishausen, Volkratshofen, Eisenburg, Buxach/Hart
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.memmingen.de/52.html
1. Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung lautet auszugsweise:
In jeder Gemeinde hat der 1. Bürgermeister mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen.
Das Wort können grundsätzlich nur Gemeindebürger erhalten. Ausnahmen kann die Bürgerversammlung beschließen.
Den Vorsitz führt der 1. Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter.
Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Stadtrat behandelt werden.
2. Gemeindebürger sind die Gemeindeangehörigen, die in ihrer Gemeinde das Recht besitzen, an den Gemeindewahlen teilzunehmen (Art. 15 Abs. 2 GO). Das sind seit 01.08.1995 auch ausländische EU-Bürger.
Anmerkung:
Für andere ausländische Mitbürger wird angeregt, von der Bürgerversammlung folgenden Beschluß fassen zu lassen:
"Es besteht Einverständnis damit, dass auch anwesende nicht wahlberechtigte ausländische Mitbürger das Wort erhalten können."
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