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Memmingen
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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
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- sandra.ruf@memmingen.de
Betreuungsstelle
1992 hat der Gesetzgeber die damals fast 100 Jahre alten Regelungen zur Vormundschaft abgeschafft und stattdessen das "Betreuungsrecht" verabschiedet. Die Begriffe "Mündel" und "Vormund" wurden damit durch die Begriffe "Betreuter" und "Betreuer" ersetzt. Die neuen Begriffe sorgen jedoch oft für Verwirrung, denn umgangssprachlich ist "Betreuung" ein Synonym für die Erbringung tatsächlicher Hilfen und meint damit z. B. Körperpflege oder Haushaltsführung. Für derartige Dienstleistungen ist der Betreuer jedoch nicht zuständig. Bestehen z. B. Probleme mit der Organisation geregelter Mahlzeiten, ist es Aufgabe des Betreuers entsprechende Hilfen zu organisieren, nicht sie selbst durchzuführen. Dabei sollte sich der Betreuer an den Wünschen des Betreuten orientieren und nach Möglichkeit jede Entscheidung mit ihm besprechen. Der Betreute ist weiterhin geschäftsfähig
Betreuung bedeutet also ausschließlich die "rechtliche Betreuung" eines Menschen.
Aufgaben der Betreuungsstelle
- Sachverhaltsaufklärung in Betreuungsangelegenheiten für das Betreuungsgericht
- Beratung und Information von Betroffenen und deren Angehörige
- Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern
- Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern
- Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
- Beglaubigung von Vorsorgevollmachten
- Vollzugshilfe bei Unterbringungsmaßnahmen
- Als Stammbehörde sind wir für die Registrierung der rechtlichen Betreuer zuständig.
Rechtsgrundlagen
§§ 1814 - 1881 BGB
Formulare / Downloads
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