Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Bestattungskosten (Finanzierung)

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden im Rahmen der Sozialhilfe übernommen, wenn den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Zum Personenkreis der Verpflichteten zählen z. B.

  • vertraglich Verpflichtete (z.B. Leibgeding)
  • der Erbe
  • unterhaltspflichtige Angehörige
  • Personen, welche die Bestattung nach den ordnungsrechtlichen Bestimmungen veranlassen mussten.

Zur Finanzierung der Bestattungskosten ist zunächst der Nachlass des Verstorbenen einzusetzen. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit den Verpflichteten zugemutet werden kann, die Kosten aus eigenem Einkommen und Vermögen zu tragen.

Kosten einer Bestattung können nur übernommen werden, wenn sie unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen sind. Hierbei wird der Aufwand für eine ortsübliche einfache Bestattung einschließlich aller öffentlich-rechtlichen Gebühren anerkannt. Nicht berücksichtigungsfähig sind z.B. Kosten für eine Todesanzeige, Sterbebilder oder Leichenschmaus.

Hinsichtlich der Zuständigkeit gilt folgendes:
Wenn die/der Verstorbene bis zum Tod Sozialhilfeleistungen erhalten hat, ist dieser Sozialhilfeträger auch für die Übernahme von Bestattungskosten zuständig. In allen anderen Fällen ist der Sozialhilfeträger zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt.

Die Stadt Memmingen ist damit nur dann zuständig, wenn

  • sie für die/den Verstorbene(n) bis zum Tod Sozialhilfe gezahlt hat oder
  • für Personen, die zu Lebzeiten keine Sozialhilfe erhalten haben, aber in Memmingen verstorben sind.

Der Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten ist zeitnah, i.d.R. spätestens innerhalb von 2 Monaten nach dem Sterbefall zu stellen.

Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an die oben genannten Ansprechpartner(innen). Sie werden dann ausführlich über das Antragsverfahren und die zur Bearbeitung benötigten Unterlagen informiert.

zuständige Abteilungen

Kontakt

Frau Neß

Zuständig für Buchstaben A - K
08331/850-402
Zimmer 110
Ulmer Straße 2
87700 Memmingen

Frau Wölfle

Zuständig für Buchstaben L - Z
08331/850-404
Zimmer 109
Ulmer Straße 2
87700 Memmingen