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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Beistandschaft

Das Jugendamt - Unterstützung die ankommt

Die Beistandschaft ist ein Serviceangebot des Stadtjugendamtes.

Der Beistand unterstützt Sie bei der

  • Feststellung der Vaterschaft
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes

Eine Beistandschaft können Sie durch schriftlichen Antrag beim Stadtjugendamt einrichten.

Antragsberechtigt sind

  • allein sorgeberechtigte Elternteile
  • bei gemeinsam sorgeberechtigten Elternteilen der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet.

Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Flyer „Beistandschaft & Beurkundung“. 

Weitere Informationen:

Rechtsgrundlagen

§ 1712 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Kontakt

Herr Kartheininger

Fachteamleitung Verwaltung
08331/850-414
Zimmer 206
Ulmer Straße 2
87700 Memmingen

Frau Geiger

A – F (Familienname des Kindes)
08331/850-430
Zimmer 212
Ulmer Straße 2
87700 Memmingen

Frau Jonetz

G – Z (Familienname des Kindes)
08331/850-420
Zimmer 214
Ulmer Straße 2
87700 Memmingen

Frau Maasch

Buchhaltung
08331/850-413
Zimmer 213
Ulmer Straße 2
87700 Memmingen