Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Beibehaltungsgenehmigung beim Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit

Wer als Deutscher auf Antrag eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit.

Wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen aber die deutsche Staatsangehörigkeit "bei-behalten" möchten, müssen Sie eine "Beibehaltungsgenehmigung" bei der zuständigen Behörde beantragen.

Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie eine Urkunde über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsurkunde).

Seit dem 28.08.2007 verlieren Deutsche, die die Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union oder der Schweiz erwerben, ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr. Sie benötigen daher in diesen Fällen keine Beibehaltungsgenehmigung.

Wir empfehlen Ihnen immer, vor Antragstellung einen persönlichen Gesprächstermin mit uns zu vereinbaren, um Voraussetzungen, Auswirkungen, Vorgehensweise, zu erbringende Nachweise und alle sonstigen offenen Fragen zu klären.

Nähere Informationen zu diesem Thema (auch zum Verfahren, Kosten, etc.) finden Sie im BayernPortal unter folgendem Link:

Ebenso haben Sie dort jederzeit die Möglichkeit einen Antrag online zu stellen.

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Herr Deriu

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