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Memmingen
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Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001 Marktplatz 4 87700 Memmingen
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Dino
Deriu
Leitung
- meldeamt@memmingen.de
Beibehaltungsgenehmigung beim Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit
Wer als Deutscher auf Antrag eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit.
Wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen aber die deutsche Staatsangehörigkeit "bei-behalten" möchten, müssen Sie eine "Beibehaltungsgenehmigung" bei der zuständigen Behörde beantragen.
Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie eine Urkunde über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsurkunde).
Seit dem 28.08.2007 verlieren Deutsche, die die Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union oder der Schweiz erwerben, ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr. Sie benötigen daher in diesen Fällen keine Beibehaltungsgenehmigung.
Wir empfehlen Ihnen immer, vor Antragstellung einen persönlichen Gesprächstermin mit uns zu vereinbaren, um Voraussetzungen, Auswirkungen, Vorgehensweise, zu erbringende Nachweise und alle sonstigen offenen Fragen zu klären.
Nähere Informationen zu diesem Thema (auch zum Verfahren, Kosten, etc.) finden Sie im BayernPortal unter folgendem Link:
Bayernportal: Beantragung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Ebenso haben Sie dort jederzeit die Möglichkeit einen Antrag online zu stellen.
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