Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

AAA
Zum Hauptinhalt

Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433

stadt(at)memmingen.de

Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Bebauungspläne

Bebauungspläne regeln in Form einer kommunalen Satzung das Baurecht für ihren jeweiligen Geltungsbereich. Neben der Art der baulichen Nutzung, die beispielsweise Gewerbe- oder Wohngebiete umfassen kann, werden in ihnen auch das Maß der baulichen Nutzung (Gebäudehöhe, Anzahl der Wohneinheiten, etc.) sowie die örtlichen Bauvorschriften geregelt, die u.a. Vorgaben zur Dachform und -gestaltung umfassen können.

Liegt Ihr Grundstück innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans, richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach dessen Festsetzungen. 

In begründeten Ausnahmefällen können Abweichungen und Befreiungen von den Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften beantragt und bewilligt werden. Hierzu empfiehlt sich eine erste unverbindliche Voranfrage beim Stadtplanungsamt, bei der im Rahmen einer Bauberatung die planungsrechtliche Zulässigkeit geklärt werden kann.

Übersicht Bebauungspläne auf maps.memmingen.de

zuständige Abteilungen