Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Bauleitplanung

Die kommunale Bauleitplanung stellt das entscheidende Instrument der mittel- und langfristigen Stadtentwicklung dar und wird unterschieden in die vorbereitende und die verbindliche Bauleitplanung. 

Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung wird im Zuge des Flächennutzungsplans das gesamte Stadtgebiet überplant und verschiedenen Nutzungsarten zugewiesen. Neben Wohnbauflächen werden hier auch gewerbliche Bauflächen, Mischbauflächen sowie Flächen für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Diese Siedlungstypen werden darüber hinaus um Grünflächen in Form von Parks, Gartenanlagen etc. ergänzt. Der Flächennutzungsplan ist weder grundstücksgenau zu lesen, noch für Privatpersonen bindend. Nach dem aus ihm und seinen Darstellungen Bebauungspläne zu entwickeln sind, wird er als vorbereitende Bauleitplanung bezeichnet. 

Als verbindliche Bauleitplanung werden demnach Bebauungspläne bezeichnet, die auf Grundlage des Flächennutzungsplans die dort getroffenen Zielvorgaben in Baurecht überführen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind parzellenscharf zu lesen und für jeden Bauwerber innerhalb des Geltungsbereichs bindend. 

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