Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Aviäre Influenza (AI)

Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hoch pathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit, die bevorzugt Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Enten und Gänse befällt. Diese "Vogelgrippe", wie sie in der Öffentlichkeit bezeichnet wird, ist eine Tierseuche, welche bei Einschleppung in Nutzgeflügelbestände hohe Verluste verursachen kann und deshalb frühzeitig Maßnahmen erfordert. Infektionen mit anderen Subtypen bleiben meist ohne gravierende klinische Auswirkungen.

Das Wassergeflügel ist das natürliche Erregerreservoir für die Viren, insbesondere für niedrig pathogene Influenzaviren. Diese können sich allerdings bei Wirtschaftsgeflügel wie etwa Hühner und Puten zur hoch pathogenen Form umwandeln; dann tritt das klinische Bild der Geflügelpest zutage.

Momentan hat das bislang schwerste registrierte Geflügelpest-Geschehen in Europa auch in Deutschland ein bis dato nicht dagewesenes Ausmaß erreicht und breitet sich von Norddeutschland, aktuell insbesondere auch über den Handel mit Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln Richtung Süddeutschland aus. Seit Oktober 2022 sind in Bayern insgesamt 4 Fälle bei Hobby-Geflügelhaltungen in den Landkreisen Miltenberg und Landshut nachgewiesen. Deutschlandweit sind in dieser Saison mehr als 1.200 Fälle bei gehaltenem Geflüpgel und Wildvögeln amtlich festgestellt worden.

Trotz der umfangreichen Präventionsmaßnahmen ist daher auch in Bayern jederzeit mit einem Ausbruchsgeschehen zu rechnen. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) kommt in seiner aktuellen Risikoeinschätzung für das Auftreten von HPAIV in Bayern zu der Einschätzung, dass entsprechende Vorsicht insbesondere beim Handel mit Lebendgeflügel aus Norddeutschland, vor allem bei der Abgabe im Reisegewerbe, angezeigt ist (siehe hierzu die Allgemeinverfügung der Stadt Memmingen, veröffentlicht am 20.10.2022).

Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde den lokalen Behörden gemeldet werden.

Auf mögliche Erkrankungen bei Geflügelbeständen ist besonders zu achten. Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen im Bestand sind gemäß Geflügelpestschutzverordung Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest einzuleiten oder im Falle eines Seuchenverdachts die zuständige Behörde zu informieren.
Zur Vermeidung eines Eintrags der Geflügelpest in Bestände ist die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen besonders wichtig. Hierzu zählen insbesondere Zugangsrestriktionen zu Geflügelbeständen, das Tragen von geeigneter Schutzkleidung, ein strikter Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten von Stallungen und die Durchführung einer hygienischen Reinigung der Hände vor Kontakt mit den Tieren des Bestandes. Die Verwendung von geeigneten Desinfektionsmatten und -bädern zur Stiefelbehandlung vor dem Stallzugang ist ein weiteres wichtiges Mittel der Prävention. Des Weiteren muss eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchgeführt werden (siehe hierzu die Allgemeinverfügung der Stadt Memmingen, veröffentlicht am 21.11.2022).

Momentan gilt auch ein Verbot für Ausstellungen und Märkte mit Geflügel im Stadtgebiet Memmingen.

Wildvögel stellen ein Reservoir für die Erreger der Geflügelpest dar. Zur Vermeidung eines Eintrags der Erreger über Wildvögel ist es für Geflügelhalter deshalb besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen. Ansatzpunkte für Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektion sind eine gegen Wildvögel gesicherte Aufstallung, sowie die hygienische Lagerung und Verwendung von Futtermitteln, Einstreu und landwirtschaftlichen Gerätschaften. Die zuständige Behörde kann zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel jederzeit die Aufstallung von Geflügel anordnen. 
Weitere Biosicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sind abrufbar auf den Seiten des LGL – siehe „Links“.

Die für die Stadt Memmingen gültigen Allgemeinverfügungen (veröffentlicht am 21.11.2022 und 20.10.2022) sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest finden Sie ebenfalls unter „Links“

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen das Veterinäramt Memmingen unter der Tel. 08331-850660.
Stand 23.11.2022

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