Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Auskunftssperren im Melderegister

Nach melderechtlichen Bestimmungen darf die Meldebehörde Dritten einfache Melderegisterauskünfte zur folgenden Daten erteilen:

  1. Familienname
  2. Vornamen
  3. Doktorgrad und
  4. derzeitige Anschriften, sowie
  5. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Übermittlungssperren:

Sie können nachfolgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen ohne Angabe von Gründen widersprechen.

  • Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
  • Übermittlung von Daten an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen
  • Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
  • Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner Religionsgemeinschaft angehören

Diese Übermittlungssperren gelten unbefristet und sind kostenfrei! Formulare hierzu gibt es im Einwohnermelde-/Passamt der Stadt Memmingen oder auch per Online-Antrag.

Auskunftssperren:

Die Melderegisterauskunft an Private (nicht Behörden) kann durch die Auskunftssperre eingeschränkt werden.

Eine Eintragung ist nur möglich, wenn der Betroffene der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.

Einen Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre können Sie schriftlich unter Angaben der Gründe im Einwohnermelde- und Passamt der Stadt Memmingen stellen.

Die Erklärung kann auch per Online-Antrag abgegeben werden.

Online-Terminvereinbarung mit dem Einwohnermeldeamt

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Übermittlungssperre

Kontakt

Auskunft Einwohnermelde- und Passamt

08331/850-327