Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001 Marktplatz 4 87700 Memmingen
Auskunft Einwohnermelde- und Passamt
- meldeamt@memmingen.de
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen
Der Antrag auf Ausstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges für natürliche Personen kann persönlich oder per Onlineantrag bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.
(Anträge für Auszüge aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen werden gerne vom Gewerbeamt angenommen.)
Sollten Sie den Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, wird dieser der Behörde unmittelbar zugesandt. Die Bearbeitungsdauer beim Bundesamt für Justiz beträgt ca. 14 Tage.
Weiterführende Informationen:
- Bundesamt für Justiz
Kosten
13,00 EUR
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Verwendungszweck für den Gewerbezentralregisterauszug
- ggf. Postadresse der anfordernden Behörde
Formulare / Downloads
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