Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen

Der Antrag auf Ausstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges für natürliche Personen kann persönlich oder per Onlineantrag bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.

(Anträge für Auszüge aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen werden gerne vom Gewerbeamt angenommen.)

Sollten Sie den Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, wird dieser der Behörde unmittelbar zugesandt. Die Bearbeitungsdauer beim Bundesamt für Justiz beträgt ca. 14 Tage.

Weiterführende Informationen:

  • Bundesamt für Justiz

Online-Terminvereinbarung mit dem Einwohnermeldeamt

Kosten

13,00 EUR 

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Verwendungszweck für den Gewerbezentralregisterauszug
  • ggf. Postadresse der anfordernden Behörde

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Kontakt

Auskunft Einwohnermelde- und Passamt

08331/850-327