
Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
Ausfuhrkennzeichen
Ein Ausfuhrkennzeichen kann nur von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde erfolgen (Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort des Antragstellers in der Stadt Memmingen ist Voraussetzung).
- Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Gelbe und Grüne Versicherungsbestätigung für eine internationale Zulassung
- Personalausweis oder Reisepass im Original des künftigen Halters
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung (evtl. mit beglaubigter Übersetzung), sowie der Ausweis des Geschäftsführers im Original
- Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten, wenn dieser den Antrag stellt
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (innerhalb teilnehmender Staaten)
Ansonsten muss bei der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens zur Berechnung und Entrichtung der Kfz-Steuer zusätzlich beim Zollamt vorgesprochen werden (hierbei ist die rechtzeitige Vorsprache bei der Zulassungsstelle erforderlich: Öffnungszeiten Zollamt, Riedbachstraße 13, Memmingen nur bis 15:00 Uhr)
Zollkennzeichen
Ihre Ansprechperson
Auskunft KFZ-Zulassungsstelle

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