Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433

stadt(at)memmingen.de

Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Ausfuhrkennzeichen

Ein Ausfuhrkennzeichen kann nur von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde erfolgen (Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort des Antragstellers und Standort des Fahrzeuges in der Stadt Memmingen ist Voraussetzung).

Online Terminvereinbarung mit der KFZ-Zulassungstelle

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Gelbe und Grüne Versicherungsbestätigung für eine internationale Zulassung
  • Personalausweis oder Reisepass im Original des künftigen Halters
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung (evtl. mit beglaubigter Übersetzung), sowie der Ausweis des Geschäftsführers im Original
  • Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten, wenn dieser den Antrag stellt und Erklärung Empfangsberechtigung
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (innerhalb teilnehmender Staaten)
  • Gültige Hauptuntersuchung (TÜV Bericht)
    (ohne gültige Hauptuntersuchung ist die Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens nicht möglich!

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Zollkennzeichen
KFZ-Zulassung: Ausfuhrkennzeichen/Zollkennzeichen

Kontakt

Auskunft KFZ-Zulassungsstelle

08331/850-310
St.-Ulrich-Platz 1
87700 Memmingen