Ein Ausfuhrkennzeichen kann nur von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde erfolgen (Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort des Antragstellers in der Stadt Memmingen ist Voraussetzung).
Notwendige Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil 2
Zulassungsbescheinigung Teil 1
Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
Gelbe und Grüne Versicherungsbestätigung für eine internationale Zulassung
Personalausweis oder Reisepass im Original des künftigen Halters
Bei Firmen: Gewerbeanmeldung (evtl. mit beglaubigter Übersetzung), sowie der Ausweis des Geschäftsführers im Original
Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten, wenn dieser den Antrag stellt
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (innerhalb teilnehmender Staaten) Ansonsten muss bei der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens zur Berechnung und Entrichtung der Kfz-Steuer zusätzlich beim Zollamt vorgesprochen werden (hierbei ist die rechtzeitige Vorsprache bei der Zulassungsstelle erforderlich: Öffnungszeiten Zollamt, Riedbachstraße 13, Memmingen nur bis 15:00 Uhr)