Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Ausfuhrkennzeichen

Ein Ausfuhrkennzeichen kann nur von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde erfolgen (Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort des Antragstellers in der Stadt Memmingen ist Voraussetzung).

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Gelbe und Grüne Versicherungsbestätigung für eine internationale Zulassung
  • Personalausweis oder Reisepass im Original des künftigen Halters
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung (evtl. mit beglaubigter Übersetzung), sowie der Ausweis des Geschäftsführers im Original
  • Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten, wenn dieser den Antrag stellt
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (innerhalb teilnehmender Staaten)
    Ansonsten muss bei der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens zur Berechnung und Entrichtung der Kfz-Steuer zusätzlich beim Zollamt vorgesprochen werden (hierbei ist die rechtzeitige Vorsprache bei der Zulassungsstelle erforderlich: Öffnungszeiten Zollamt, Riedbachstraße 13, Memmingen nur bis 15:00 Uhr)

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Zollkennzeichen
KFZ-Zulassung: Ausfuhrkennzeichen/Zollkennzeichen

Kontakt

Auskunft KFZ-Zulassungsstelle

08331/850-310
Kalchstraße 10
87700 Memmingen