Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

AAA
Zum Hauptinhalt

Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433

stadt(at)memmingen.de

Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Asylbewerber (finanzielle Leistungen)

Die Sicherstellung des Lebensunterhaltes einschließlich der Krankenversorgung und sonstiger Bedarfe von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, sowie sonstigen Ausländerinnen und Ausländern ohne verfestigte Aufenthaltsgenehmigung erfolgt im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetz. 

Es kommen folgende Leistungen in Betracht:

  • Gewährung eines Geldbetrages zur Deckung der notwendigen persönlichen Bedarfe
  • Gewährung einer Geldleistung zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Kleidung und Gesundheitspflege
  • Gewährung von Leistungen für Unterkunft, Heizung und Hausrat (i.d.R. als Sachleistung)
  • Gewährung von Krankenhilfeleistungen
  • Gewährung von sonstigen Leistungen

Die Stadt Memmingen ist grundsätzlich nur für Personen zuständig, die einer von der Regierung von Schwaben betriebenen Gemeinschaftsunterkunft oder einer von der Stadt Memmingen betriebenen dezentralen Unterkunft im Stadtbereich zugewiesen sind oder die mit einer entsprechenden Erlaubnis in einer eigenen Wohnung im Stadtbereich wohnen.

Anfragen zu aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an das Ausländeramt der Stadt Memmingen.

zuständige Abteilungen

Kontakt

Frau Link

Zuständig für Buchstaben A - J
08331/850-405
Zimmer 103
Ulmer Straße 2
87700 Memmingen

Frau Weiland

Zuständig für Buchstaben K - Z
08331/850-434
Zimmer 106
Ulmer Straße 2
87700 Memmingen