Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Asyl

Das Ausländeramt der Stadt Memmingen ist für Asylbewerber und Flüchtlinge zuständig, welche durch die Regierung von Schwaben der Stadt Memmingen zugewiesen wurden.
Derzeit (Stand 12/2023) betreibt und verwaltet die Regierung von Schwaben zwei Gemeinschaftsunterkünfte in Memmingen.
In Memmingen lebten zum 31.12.2023 511 Personen in dezentralen Unterkünften. Mit eingeschlossen sind in dieser Zahl auch Menschen deren Asylantrag genehmigt wurde, die jedoch noch keine andere Unterkunft gefunden haben.

Unterbringung
Die Stadt Memmingen stellte im Dezember 2023 25 dezentrale Unterkünfte zu Verfügung, in welchen Flüchtlinge untergebracht wurden. In dezentralen Unterkünften ist die Stadt Memmingen für die Einrichtung und den Gebäudeunterhalt zuständig. Hier hat die Stadt Memmingen Hausmeister angestellt, welche sich um den ordnungsgemäßen Zustand der Unterkunft kümmern. Auch werden Möbel zur Verfügung gestellt.
Eigene Möbel sind in den dezentralen Unterkünften nicht gestattet. Möbel, die durch das Ausländeramt gestellt wurden, entsprechen den notwendigen Brandschutzbestimmungen. Andere Möbel können daher in den Unterkünften nicht akzeptiert werden, dies dient dem Schutz aller Bewohner/innen der dezentralen Unterkünfte.
Asylbewerber müssen bis zur positiven Entscheidung über den Asylantrag in der zugewiesenen Unterkunft wohnen. Anschließend ist das Ausländeramt oder die Regierung von Schwaben berechtigt, die Unterbringung zu beenden. Bei Ablehnung des Antrages besteht weiterhin die Pflicht zur Wohnsitznahme in der zugewiesenen Unterkunft.
Während der ersten drei Monate des Asylverfahrens ist der Aufenthalt auf den Bezirk des Ausländeramtes (Stadt Memmingen und Landkreis Unterallgäu) beschränkt. Zur Vorsprache bei Behörden oder Gerichten außerhalb dieses Bereichs ist keine Genehmigung erforderlich.
Sobald ein Ausländer sich länger als drei Monate erlaubt, geduldet oder gestattet im Bundesgebiet aufhält, kann er sich ohne Erlaubnis innerhalb von Deutschland bewegen. Er ist jedoch weiterhin verpflichtet, seinen Wohnsitz in der zugewiesenen Unterkunft in Memmingen zu nehmen.
Eine Befreiung von der Wohnsitznahmepflicht kann unter anderem erfolgen, wenn der Lebensunterhalt durch eigene Mittel gesichert wird und über das Asylverfahren noch nicht entschieden wurde.
Möchte ein Asylbewerber in einen anderen Landkreis oder in ein anderes Bundesland umziehen, muss ein Umverteilungsantrag beim Ausländeramt gestellt werden. Dieses leitet den Antrag anschließend an die Regierung von Schwaben zur weiteren Bearbeitung weiter.
Umzüge innerhalb der städtischen Unterkünfte werden oftmals durch das Ausländeramt organisiert. Hier ist oft der Fall, dass der soziale Frieden in der Unterkunft gewahrt werden muss, oder durch Familiennachzug größere Räume benötigt werden. Auch kann durch Schließung einzelner Unterkünfte ein Umzug notwendig werden.

Finanzielle Leistungen
Finanzielle Leistungen erhalten Asylbewerber durch das Sozialamt der Stadt Memmingen. Dies wird in Form von Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erbracht.

Asylverfahren
Über die Asylanträge entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Eine Beschleunigung der Verfahren ist durch das Ausländeramt nicht möglich.
Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag ablehnt und eine Ausreiseaufforderung erlässt, hat das Ausländeramt die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zu prüfen und durchzuführen.
Bei einer Anerkennung als Flüchtling werden ein Reiseausweis und ein Aufenthaltstitel erteilt. Diese sind beim Ausländeramt direkt zu beantragen.

Arbeit und Ausbildung
Solange ein Asylbewerber in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen muss, darf er nicht arbeiten. Das gilt auch für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten und Personen, deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, gleichgültig wie lange sie schon im Besitz einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung sind.
Nach drei Monaten können Asylbewerber, sofern sie nicht aus sicheren Herkunftsstaaten kommen, eine Arbeitsgenehmigung beantragen. Hierzu müssen diese die ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und Unterlagen über Ihre Identität vorlegen. Ohne Nachweis über die tatsächliche Identität ist in der Regel keine Arbeitsgenehmigung möglich. Das Ausländeramt beteiligt anschließend die Agentur für Arbeit und entscheidet über die Arbeitsgenehmigung.
Auch für Praktika, außer diese finden in einem schulischen Rahmen statt, ist eine Genehmigung erforderlich. Hier ist auch die ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis vorzulegen.
Die Genehmigung einer Ausbildung ist ebenfalls beim Ausländeramt unter Vorlage der entsprechenden Ausbildungsunterlagen (Ausbildungsvertrag oder Absichtserklärung eines Unternehmens sowie Identitätsnachweise) zu beantragen.

Betreuung
Soziale Betreuung erhalten die Asylbewerber und Flüchtlinge in Memmingen durch die Flüchtlings- und Integrationsberatung der Stadt Memmingen, den Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V. und die Freiwilligenagentur „Schaffenslust“ sowie viele weitere Personen, welche sich ehrenamtlich betätigen. Die Mitarbeiter/innen des Ausländeramtes sind zusätzlich regelmäßig im Rahmen der Außendienste in den dezentralen Unterkünften und dienen ebenfalls als Ansprechpartner bei vielen Fragen.

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Kontakt

Auskunft Ausländeramt

08331/850-336
Marktplatz 4
87700 Memmingen