Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433

stadt(at)memmingen.de

Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung

Allgemeine Informationen zur Meldepflicht:

Zu melden ist grundsätzlich jede Wohnungsänderung. Das gilt v.a. für den Bezug einer neuen Wohnung. Als Wohnung im Sinne des Meldegesetzes gilt jeder umschlossene Raum, der mit einer gewissen Regelmäßigkeit zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.

Seit 1. November 2015 ist auch der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat er das Einzugsdatum sowie die betroffenen Personen zu bestätigen.

Anmeldung

Jede Person, die eine neue Wohnung in Memmingen bezieht, muss sich innerhalb zwei Wochen nach dem Einzug persönlich beim Einwohnermelde-/Passamt melden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Formulare liegen kostenlos im Einwohnermeldeamt aus. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Meldung per Online-Antrag voranzukündigen.

Wir bitten jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Anmeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist. Dadurch aber, dass Sie die Daten bereits im Vorfeld zur Verfügung gestellt haben, können Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache den Behördengang schneller erledigen.

Bei Familien (Ehepaare, Kinder bis 18 Jahren) ist es ausreichend, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisdokumenten aller Familienmitglieder sowie der Wohnungsgeberbestätigung beim Einwohnermeldeamt vorspricht.

Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren ein- bzw. ausziehen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Abmeldung

Eine Abmeldung ist ebenfalls personenbezogen innerhalb zwei Wochen nach dem Auszug, aber lediglich bei einem Wegzug ins Ausland, sowie bei Aufgabe einer weiteren Wohnung (Nebenwohnung) erforderlich. Die Abmeldung erfolgt immer bei der Meldebehörde der Hauptwohnung.

Sie ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

Ummeldung

Erfolgt der Wohnungswechsel innerhalb von Memmingen (inkl. Stadtteile) handelt es sich um eine Ummeldung, die Sie persönlich oder mittels Online-Antrag vornehmen müssen. Bitte legen Sie bei Ihrer Vorsprache Ihr Ausweisdokument sowie die Wohnungsgeberbestätigung vor.

Wichtiges zum Online-Antrag

Trotz des vorausgefüllten Antrages ist die persönliche Vorsprache im Einwohnermelde-/Passamt erforderlich.

Online-Terminvereinbarung mit dem Bürgeramt

Kosten

Die An-, Ab- und Ummeldung sind innerhalb der gesetzlichen Meldefrist gebührenfrei.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis und / oder Reisepass im Original
  • bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich, sofern vorhanden, elektronischer Aufenthaltstitel und ggf. Beiblatt
  • Wohnungsgeberbestätigung

zusätzlich bei der erstmaligen Anmeldung:

  • sofern Familienstand "verheiratet", die Urkunde über die Eheschließung im Original
  • bei minderjährigen Kindern, jeweils deren Geburtsurkunde im Original

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Ummeldung

Kontakt

Auskunft Bürgeramt

08331/850-327