Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Adoptionen

Das Jugendamt - Unterstützung die ankommt

Adoptionsvermittlung hat als Jugendhilfeleistung den Auftrag, Eltern für Kinder zu finden, die auf Dauer nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können.

Die Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle ist Ihre Ansprechpartnerin in allen Fragen der Adoption.

Es gibt folgende Adoptionsformen:

  • Inkognito-Adoption
    Leibliche Eltern und Adoptiveltern lernen sich nicht kennen. Die Adoption erfolgt anonym. Namen und Adressen werden nicht bekannt gegeben.
  • Halboffene Adoption
    Die leiblichen Eltern beziehungsweise die leibliche Mutter und die Adoptiveltern lernen sich kennen. Es findet jedoch kein Austausch von Namen und Adressen statt. Hier steht ein regelmäßiger Austausch von Bildern und Briefen über die Adoptionsvermittlungsstelle im Mittelpunkt.
  • Offene Adoption
    Leibliche Eltern und Adoptiveltern sind sich namentlich und persönlich bekannt. Es kann schrittweise und detailliert verabredet werden, wie der Kontakt von beiden Seiten gestaltet werden soll.

Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben möchten, berät sie über mögliche Hilfen und Alternativen und erarbeitet mit ihnen unter Berücksichtigung persönlicher Vorstellungen und Wünsche die Perspektive der Adoption.

Adoptionswillige Paare und Einzelpersonen werden von ihr im Rahmen von Vorbereitungsseminaren und in Gesprächen im Amt und zu Hause auf eine nationale oder internationale Adoption vorbereitet und überprüft. Sie erarbeitet mit den Bewerbern die persönlichen Möglichkeiten und Grenzen bei der Integration eines Kindes in deren Familie.

Bei Stiefeltern – und Verwandtenadoptionen berät sie sowohl die Stieffamilie als auch den abgebenden Elternteil. Im Rahmen einer Stellungnahme/ eines Sozialberichts stellt sie wie bei einer Fremdadoption fest, ob die Annahme dem Wohl des Kindes dient und ob zu erwarten ist, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.

Adoptierte werden bei der Suche nach ihren Herkunftseltern beraten und unterstützt, nicht nur durch formelle Auskünfte, sondern auch durch Vorbereitung und Arrangieren von Treffen.

Herkunftsfamilie, Adoptiveltern und –kinder werden mindestens bis zum Ende des juristischen Verfahrens betreut. Auch nach Abschluss der Adoption werden Adoptivfamilien auf eigenen Wunsch bei der Klärung adoptionsspezifischer Fragen beraten und insbesondere bei offenen Adoptionsformen auch durch die Weitergabe von Informationen oder die Herstellung von Kontakten unterstützt.

Rechtsgrundlagen

SGB VIII

zuständige Abteilungen

Kontakt

Frau Lässle

08331/850-459
3. OG/Zimmer 314
Ulmer Straße 2
87700 Memmingen