Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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87700 Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Abmeldung/Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges kann bei jeder Zulassungsbehörde erfolgen.

Sie können das Kennzeichen auch reservieren, hierzu haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Verbleibskennzeichen = gleiches Fahrzeug und gleicher Halter (12 Monate)
  • Wunschkennzeichen = für ein neues Fahrzeug (3 Monate)

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug ONLINE außerbetriebzusetzen. (Siehe weiter unten: Formulare)

Mit diesem Portal haben Sie die Möglichkeit, Anträge zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.

Voraussetzungen hierfür sind, dass

  • die betreffenden Fahrzeuge über Kennzeichen verfügen, auf denen Stempelplaketten mit verdecktem Sicherheitscode genutzt werden, der erst durch Freilegen unumkehrbar sichtbar gemacht werden kann. Diese werden seit dem 01.01.2015 verwendet.
  • eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt nach dem 01.01.2015, d.h. dieses Dokument besitzt ebenfalls einen Sicherheitscode, der durch Freilegen unumkehrbar sichtbar gemacht werden kann
  • der neue Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) eingesetzt wird.

Bei einer Verschrottung werden zusätzlich benötigt:

  • Verwertungsnachweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)

Bei der Verschrottung werden die Zulassungsbescheinigung Teil I+II durch die Zulassungsbehörde eingezogen und vernichtet.
 

Online Terminvereinbarung mit der KFZ-Zulassungstelle

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • Amtliche Kennzeichen
  • Personalausweis

Bei einer Verschrottung werden zusätzlich benötigt

  • Verwertungsnachweis

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

KFZ-Zulassung: Abmeldung/Außerbetriebsetzung

Kontakt

Auskunft KFZ-Zulassungsstelle

08331/850-310
Kalchstraße 10
87700 Memmingen