Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges kann bei jeder Zulassungsbehörde erfolgen.
Sie können das Kennzeichen auch reservieren, hierzu haben Sie zwei Möglichkeiten:
Verbleibskennzeichen = gleiches Fahrzeug und gleicher Halter (12 Monate)
Wunschkennzeichen = für ein neues Fahrzeug (3 Monate)
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug ONLINE außerbetriebzusetzen. (Siehe weiter unten: Formulare)
Mit diesem Portal haben Sie die Möglichkeit, Anträge zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.
Voraussetzungen hierfür sind, dass
die betreffenden Fahrzeuge über Kennzeichen verfügen, auf denen Stempelplaketten mit verdecktem Sicherheitscode genutzt werden, der erst durch Freilegen unumkehrbar sichtbar gemacht werden kann. Diese werden seit dem 01.01.2015 verwendet.
eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt nach dem 01.01.2015, d.h. dieses Dokument besitzt ebenfalls einen Sicherheitscode, der durch Freilegen unumkehrbar sichtbar gemacht werden kann
der neue Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) eingesetzt wird.