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Zerstören von Wahlplakaten kein Kavaliersdelikt

Erstellt von Pressestelle |

Sachbeschädigung: Beschädigen oder Abreißen von Wahlplakaten steht unter Strafe – Zahlreiche Plakate am Wochenende zerstört

Zwischen Hallhof und Weinmarkt wurden am Wochenende zahlreiche Wahlplakate unterschiedlicher Parteien abgerissen und auf die Fahrbahn geworfen. Immer wieder sieht man beschädigte Wahlwerbung an Kreuzungen, Litfaßsäulen und Straßenlaternen. Was die wenigsten wissen: Solche Plakate abzureißen oder zu beschmieren, ist kein Kavaliersdelikt. Denn werden Plakate beschädigt oder zerstört, drohen Geldstrafen oder sogar bis zu zwei Jahren Haft wegen Sachbeschädigung.

Das Strafgesetzbuch regelt auch das Übermalen von Wahlplakaten. Wer beispielsweise Slogans durchstreicht, Personen bemalt oder eigene Parolen hinzufügt, begeht ebenfalls eine Sachbeschädigung. Und dabei kommt es nicht darauf an, ob das Plakat vor oder erst nach einer Wahl beschädigt wurde.

Ein beschädigtes Plakat in der Maximilianstraße. (Foto: Frieß / Pressestelle der Stadt Memmingen)