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Wildwuchs in der Straßenrinne

Erstellt von Pressestelle |

Grundstückseigentümer sind gefragt: Gras und Unkraut auf dem Gehsteig und in der Rinne müssen regelmäßig beseitigt werden

Wildkräuter, Blumen und Gras wachsen dort, wo geeignete Bedingungen vorhanden sind. Meist sorgen sie für Freude beim Betrachter und für Nahrung in der Insektenwelt – aber es gibt auch Orte, von denen sie entfernt werden müssen. Von Gehsteigen und aus Straßenrinnen etwa. Bahnt sich ein wildes Kraut seinen Weg durch den Asphalt auf dem Bürgersteig oder zwischen den Pflastersteinen in der Rinne, hat der Eigentümer des anliegenden Grundstücks die Pflicht, das Unkraut zu entfernen und Gehsteig sowie Rinne sauber zu halten. „Das ist wichtig, weil wachsendes Wurzelwerk den Asphalt zunehmend aufbrechen kann und der Bürgersteig Schaden nimmt. Eine Instandsetzung kostet den Steuerzahler unnötiges Geld“, erklärt Gernot Winkler, Leiter des Tiefbauamts der Stadt Memmingen. Auch die Straßenrinne muss freilich frei bleiben, damit Regenwasser ungehindert abfließen kann.

Der Grundstückseigentümer muss mindestens einmal im Monat den Zustand des Gehsteigs und der Straßenrinne vor seinem Grundstück prüfen und Unkraut oder auch anderen Unrat entfernen. So sieht es die „Verordnung über die Reinhaltung, Reinigung und Sicherung der öffentlichen Straßen in der Stadt Memmingen“ vor.

Der städtische Bauhof unterstützt die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Reinigungspflicht der Straßenrinne übrigens nach Kräften. Regelmäßig fahren Kehrmaschinen mit montierten Wildkrautbesen die Memminger Straßen ab und beseitigen den gröbsten Wildwuchs. 

Gräser und Blumen gedeihen in Asphaltritzen und im Rinnstein
An vielen Memminger Straßen finden sich Gras und Wildkraut in der Straßenrinne oder auf dem Gehsteig. Mindestens einmal im Monat müssen Anlieger den Wildwuchs entfernen, damit Regen ungehindert abfließen kann. (Foto: Alexandra Wehr/ Pressestelle Stadt Memmingen)