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Weiterer Schritt zum geplanten Neubau des Klinikums Memmingen

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Regierung von Schwaben genehmigt Änderung des Flächennutzungsplans für den Neubau des Gesundheitscampus

Mit Bescheid vom 05.07.2023 genehmigte die Regierung von Schwaben die am 23.05.2023 beantragte Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Memmingen für den neuen Klinikstandort, informiert die Regierung von Schwaben in einer Pressemitteilung. Die Flächennutzungsplanänderung umfasst das Sondergebiet Gesundheit sowie ein Mischgebiet.

Mit der geplanten Ausweisung des Sondergebiets Gesundheit wird die städtebauliche Grundlage für den geplanten Neubau des Klinikums Memmingen und des Bezirkskrankenhauses geschaffen. Das Areal befindet sich im Eigentum der Stadt Memmingen. Geplant ist ein Gesundheitscampus, der neben den Klinikneubauten weitere Nutzungen aus dem Gesundheitsspektrum, wie beispielsweise ein Medizinisches Versorgungszentrum und eine Pflegeschule, umfassen soll. Damit wird ein neuer Schwerpunkt der medizinischen Versorgung für Memmingen und für die angrenzenden Regionen geschaffen werden.

Der Neubau des Klinikums Memmingen und des Bezirkskrankenhauses ist neben dem Universitätsklinikum Augsburg das aktuell bedeutendste Klinikprojekt im Regierungsbezirk Schwaben. Mit der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung kann die Stadt Memmingen den Bebauungsplan „Städtisches Klinikum mit ergänzenden Gesundheitseinrichtungen“ in Kraft setzen und damit Baurecht für das Gesamtprojekt „Gesundheitscampus“ schaffen.

Visualisierung des geplanten Klinikumgeländes (© Nickl&Partner)