Stadt Memmingen:SingleNews (Archiv)

AAA
Zum Hauptinhalt

Kontakt Pressestelle

Stadt Memmingen
Pressestelle
Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel.: 08331/850-167
pressestelle(at)memmingen.de

Rathausinformation (Archiv)

Zur Übersicht Archiv

Vorbereitungen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Memmingen laufen

Erstellt von Pressestelle |

Neue Gebührenregelung ab 1.1.2012 – Datenerhebung zu versiegelten Flächen mit Kanalanschluss anhand von Luftbildern und Bürgerbefragung

 

Zurzeit gilt in Memmingen für das Ableiten und Reinigen von Schmutz- und Niederschlagswasser ein Einheitsgebührensatz. Die Höhe der Abwassergebühr berechnet sich nach der Menge des bezogenen Frischwassers. So fällt in Memmingen für jeden Kubikmeter bezogenes Trinkwasser die geltende Abwassergebühr von derzeit drei Euro an. Die Struktur der angeschlossenen Grundstücke, ob es sich etwa um ein Einfamilienhaus mit Garten oder um einen Verbrauchermarkt mit Parkplatz handelt, wird nicht berücksichtigt.

Vor dem Hintergrund der Gebührengerechtigkeit sind die Kommunen nach aktueller Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte aufgefordert, Schmutz- und Niederschlagswasser gebührenrechtlich zu trennen. Der Memminger Stadtrat hat vergangenen Herbst der Einführung einer neuen Gebührenregelung zum 1. Januar 2012 zugestimmt. Künftig werden die Posten im Gebührenbescheid aufgesplittet in eine Schmutzwassergebühr, die wie bisher von der Höhe des Frischwasserverbrauchs abhängt, und in eine Niederschlagswassergebühr. Diese bemisst sich nach der Größe der auf dem Grundstück vorhandenen versiegelten Flächen, von denen Regenwasser in die Kanalisation gelangt und nicht im Erdreich versickert.

Durch die neue Gebührenregelung sollen die Kosten für die Kanalisation und die Kläranlagen verursachergerecht zugeordnet werden.

„In der Summe bleibt die Höhe des Gebührenaufkommens unverändert. Die gesplittete Abwassergebühr bewirkt eine gerechtere Verteilung der Entsorgungskosten“, sagt Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger. Bisher sind die Kosten der Regenwasserentsorgung nicht gesondert ermittelt und verursachergerecht umgelegt worden. Gleichzeitig schaffe die neue Gebührenregelung für Bürgerinnen und Bürger einen Anreiz, Flächen zu entsiegeln und nach Möglichkeit mehr Regenwasser auf dem Grundstück zu versickern.

Vor der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr muss die Stadt zunächst die bebauten, befestigten, versiegelten und an einen Kanal angeschlossenen Flächen im Memminger Stadtgebiet ermitteln. Dazu gehören zum Beispiel Gebäudegrundflächen, Straßen, Wege, Terrassen und Plätze, deren Belag aus wasserundurchlässigem Material besteht. Dies soll anhand von Luftbildern und einer Bürgerbefragung geschehen.

Die Firma WTE Betriebsgesellschaft (Hecklingen) wird im Auftrag der Stadt die Grundstücksdaten ermitteln. „Wir überfliegen im Frühjahr das Stadtgebiet und machen Digitalaufnahmen aus der Luft“, erklärt Kay Watermann, Projektverantwortlicher der WTE Betriebsgesellschaft. Die Flugbilder werden anschließend ausgewertet, in Selbstauskunftsbögen eingearbeitet und den Eigentümern zur Kontrolle zugesandt. „Wir legen großen Wert auf die genaue Datenermittlung und auf ein transparentes Verfahren“, sagt Tiefbauamtsleiter Ingo Mnich.

In der vom Stadtrat noch zu beschließenden neuen Gebührensatzung wird der Maßstab zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr nach der Art der Flächenbefestigung festgelegt. Versiegelte Flächen, auf denen das Regenwasser nicht versickern kann und direkt oder indirekt in die Kanalisation fließt, wie zum Beispiel Dachflächen, Terrassen oder Hofeinfahrten werden höher veranschlagt als teilversiegelte Flächen wie Flächen mit Rasengittersteinen, bei denen nur ein Teil des Regenwassers in die Kanalisation gelangt. Der Selbstauskunftsbogen gibt den Memminger Bürgerinnen und Bürgern im Sommer 2011 die Möglichkeit, nähere Angaben zum Grad der Versiegelung, zu Kanalanschlüssen oder zu Zisternen zu machen. „Wir brauchen die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger“, betont der Oberbürgermeister. Unterstützung und umfassende Informationen hierzu bietet die Stadt Memmingen ihren Bürgerinnen und Bürgern in einem eigens eingerichteten Informationsbüro im Welfenhaus (Zimmer 007), das im Juli 2011 eröffnet wird.

Erst nachdem die Datenerhebung per Luftbild und Bürgerbefragung abgeschlossen, die Abwassergebühr neu berechnet und eine neue Gebührensatzung geschaffen ist, werden schließlich die Abwassergebührenbescheide versandt.


Die Stadt Memmingen bietet den Bürgerinnen und Bürgern zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ein Informationspaket an:

  • Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr am Dienstag, 5. Juli 2011, um 19 Uhr in der Stadthalle (kleiner Saal)
  • Informationsbüro im Welfenhaus (Zimmer 007) ab Juli 2011, Öffnungszeiten und Ansprechpartner werden noch bekannt gegeben
  • Info-Bus der WTE Betriebsgesellschaft im Juli 2011, Termine werden noch bekannt gegeben
  • Info-Hotline der WTE Betriebsgesellschaft im Juli 2011, Telefonnummer wird noch bekannt gegeben


Kontakte:

Tiefbauamt der Stadt Memmingen
Tiefbauamtsleiter Ingo Mnich
Welfenhaus
Schlossergasse 1
87700 Memmingen
Telefon (08331) 850-532
Fax (08331) 850-530
E-Mail: abwassergebuehr(at)memmingen.de


WTE Betriebsgesellschaft mbH
Projektverantwortlicher Kay Watermann
Gaensefurth 7-10
39444 Hecklingen
Telefon (03925) 926933
Fax (03925) 282231
E-Mail: watermann(at)wteb.de

Die Vorbereitungen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Memmingen laufen. Unser Bild zeigt (von rechts) Tiefbauamtsleiter Ingo Mnich, Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger und Kay Watermann, Projektverantwortlicher der WTE Betriebsgesellschaft. (Foto: Mayer/Pressestelle Stadt Memmingen)