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Unterstützung für Gastronomie

Erstellt von Pressestelle |

Plenum – Stadtrat beschließt Verzicht auf Hälfte der Sondernutzungsgebühr

Die Gastronomie zählt zu den Branchen, die unter der Corona-Pandemie wirtschaftlich besonders leiden. Um den Memminger Gastronomiebetrieben durch dieses kritische Jahr zu helfen und einen Beitrag zu ihrer wirtschaftlichen Unterstützung zu leisten, verzichtet die Stadt für 2020 auf die Hälfte der fälligen Sondernutzungsgebühren für die Bewirtschaftung von Außenflächen. Dies hat der Stadtrat in der jüngsten Plenumssitzung einstimmig entschieden. Komplett kostenfrei für die Gastronomen ist zudem die Corona bedingte Erweiterung ihrer Außenflächen, die die Stadt im Frühsommer unbürokratisch ermöglicht hatte, damit im Außenbereich mehr Gäste Platz finden trotz größerer Abstände zwischen den Tischen. Durch den Stadtratsbeschluss verzichtet die Stadt insgesamt auf Gebühren in Höhe von rund 21.500 Euro.

Die Sondernutzungsgebühr für die Außenflächen der Cafés und Restaurants wird als Jahresgebühr in der Regel zum 15. Mai eines Jahres fällig, informierte Stadtkämmerer Gunther Füßle die Stadträtinnen und Stadträte. Die Gebühren bemessen sich nach der Flächengröße und der konkreten Lage. In diesem Jahr wurde den Gastronomen die Gebühr bislang gestundet, die Hälfte der Sondernutzungsgebühr wird nun am 1. Dezember 2020 fällig.

Gestundet wurden bislang Corona bedingt auch die Sondernutzungsgebühren für im Außenbereich aufgestellte Warenkörbe des Einzelhandels. Diese Gebühr wird auch zum 1. Dezember fällig.