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Stadtrat beschließt Ausstattung für zukünftiges Kombibad

Erstellt von Pressestelle |

Sechs 25-Meter-Bahnen innen, sechs 50-Meter-Bahnen außen – Sprungbereich am Kursbecken – Rutsche im Innenbereich

„Ich freue mich sehr, dass die jahrelangen Diskussionen um ein neues Bad jetzt endlich abgeschlossen sind und die Architekten loslegen können“, erklärte Oberbürgermeister Manfred Schilder nach dem gestrigen (28.1.) Beschluss des Stadtrats über die Ausgestaltung des zukünftigen Kombibads. Die Stadträtinnen und Stadträte stimmten bei vier Gegenstimmen der ÖDP-Fraktion für folgende Ausstattung: Das Innenbecken im Hallenbereich erhält sechs 25-Meter-Bahnen, die Planung für das Außenbecken wird aufgestockt von bisher vier auf sechs 50-Meter-Bahnen. Der Sprungbereich (1 m und 3 m) kann eventuell an das geplante Kursbecken mit Hubboden angegliedert werden. Zudem wird im Innenbereich eine Rutsche geplant, wobei eine Kostenobergrenze von 250.000 € brutto eingehalten werden muss.

Und auch eine Saunalandschaft wird nicht ausgeschlossen: Auf Antrag von Stadtrat Prof. Dr. Josef Schwarz öffnet man für einen möglichen Investor die Türen. Bis Ende 2020 kann ein Interessent für Bau und Betrieb einer Saunalandschaft auf die Stadt zugehen. Sollte sich niemand melden, werden Saunapläne nicht mehr weiterverfolgt.

Seit dem Stadtratsbeschluss vom 4. Dezember 2019 zum Neubau eines Kombibads hat es Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Vereinen und Einrichtungen gegeben, die die Memminger Bäder nutzen. Mehrere Stadträte betonten, dass die Gespräche konstruktiv waren und man sich auf einen Kompromiss einigen konnte, der den Interessen der Vereine so weit wie möglich entgegenkommt und auch die Kosten im Blick behält.


Der Stadtratsbeschluss im Wortlaut:
„Das Innenbecken im Hallenbereich bleibt bei 25 m und 6 Bahnen. Bezüglich des integrierten Sprungbereiches (1 m und 3 m) erfolgt eine Verlegung z. B. an das geplante Kursbecken mit Hubboden.
Das Außenbecken im Freibereich wird von 50 m und 4 Bahnen auf 50 m und 6 Bahnen erweitert. Die Errichtung einer Innenrutsche wird geprüft, eine Kostenobergrenze von 250.000 € brutto ist hierbei einzuhalten.
Sollte bis zum 31.12.2020 ein privater Investor auf die Stadt zukommen, der im Umfeld des Kombibades einen Saunabereich errichten und betreiben möchte, wird eine Anbindung an das städtische Kombibad in der Planung für das Bad geprüft. Sollte sich bis 31.12.2020 kein Investor finden, werden die Saunapläne nicht weiterverfolgt.“

 

Auf dem Gelände des bestehenden Freibads soll das Kombibad entstehen.