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Satzung für Kinderspielplätze erlassen

Erstellt von Pressestelle |

Stadtrat stimmt neuer Regelung für Lage, Größe, Beschaffenheit und Ausstattung von privaten Spielflächen im Stadtgebiet zu

Im Stadtgebiet Memmingen müssen Bauherren zukünftig neue Regelungen für die Errichtung von privaten Kinderspielplätzen beachten. In seiner jüngsten Sitzung stimmte der Stadtrat einer Satzung (KSPS) über die Gestaltung, Ausstattung und Unterhaltung von Kinderspielplätzen sowie die Ablösung von Kinderspielplätzen einstimmig zu. 

Stefan Haas, Amtsleiter Bauverwaltung, präsentierte den Mitgliedern des Stadtrats den Entwurf der Satzung für Kinderspielplätze. Dabei führte er aus, dass es bereits in der Vergangenheit gesetzlich vorgeschrieben war, bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten, einen Kinderspielplatz vor allem für Kleinstkinder zu schaffen. Durch die Änderung der Bayerischen Bauordnung zum 01. Februar 2021 entstand erstmals die Möglichkeit für Kommunen, Näheres zur Lage, Größe und Ausgestaltung von Kinderspielplätzen durch eine kommunale Satzung zu regeln.

Die KSPS greift in verschiedenen Bereichen. So muss die Lage des Spielplatzes geschützt vor öffentlichen Verkehrsflächen und Stellplätzen sein. Für eine ausreichende Barrierefreiheit ist genauso Sorge zu tragen, wie die rechtzeitige Fertigstellung der Spielfläche bei Bezug der Gebäude. Als Mindestgröße sind 60 Quadratmeter vorgegeben. Bei einer Anlage über 1.000 Quadratmeter Wohnfläche müssen je 25 Quadratmeter Wohnfläche je 1,5 Quadratmeter Spielfläche angelegt werden. Die Mindestausstattung bis 60 Quadratmeter umfasst einen Spielsandbereich, zwei ortsfeste Spielgeräte mit Fallschutz und eine ortsfeste Sitzgelegenheit mit Arm- und Rückenlehne. Ab 30 Wohneinheiten sind auch Spielgeräte für Kinder und Jugendliche vorzusehen. Auch die Unterhaltspflicht und ein Verbot der Zweckentfremdung sind in der Satzung enthalten. Bauherren können sich jederzeit bei der städtischen Bauverwaltung über die Vorgaben informieren und sich beraten lassen. „Insgesamt schaffen wir hiermit die Grundlage für eine attraktive Gestaltung von privaten Kinderspielplätzen“, so Stefan Haas in seinem Vortrag. 

In Ausnahmefällen – wenn ein bestehender öffentlicher Spielplatz innerhalb von 500 Metern Radius erreichbar ist – kann eine Ablöse vereinbart werden. Die Höhe der Ablöse berechnet sich dabei nach der Lage des Spielplatzes. Im Stadtgebiet beträgt die Ablöse pro Quadratmeter 270 Euro. Der Betrag wurde aufgrund einer Musterberechnung für einen Spielplatz mittlerer Art und Güte ermittelt. Da im Bereich der Memminger Altstadt die Schaffung von Kinderspielplätzen grundsätzlich schwierig ist, wurde in diesem Bereich der Ablösungsvertrag auf 90 Euro ermäßigt. Die Ablösebeträge sind dabei zweckgebunden und werden ausschließlich zur Herstellung, Erweiterung und Unterhaltung bereits bestehender öffentlicher Kinderspielplätze der Stadt Memmingen verwendet.

Die neue Kinderspielplatzsatzung regelt künftig die Gestaltung, Ausstattung und Unterhaltung von privaten Spielflächen sowie deren Ablösung. Ein Spielsandbereich – wie hier auf dem Haienbach-Spielplatz – ist eins der Spielelemente, die zur Mindestausstattung gehören. (Foto: V. Weyrauch/ Pressestelle Stadt Memmingen)