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Sarglose Bestattung ab 2023 in Memmingen möglich

Erstellt von Pressestelle |

Plenum: Stadtrat ändert Friedhofssatzung – Gestaltungsbeirat wird dauerhaft eingerichtet

Die Friedhofssatzung der Stadt Memmingen wurde durch einen einstimmigen Beschluss des Stadtrats in der Plenumssitzung vom 12. Dezember 2022 neu erlassen. Ab 1. Januar 2023 ist auf den städtischen Friedhöfen auch eine sarglose Bestattung aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen zulässig. Bislang bestand Sargpflicht - seit einer gesetzlichen Änderung können Kommunen jedoch eine Bestattung ohne Sarg zulassen. In Memmingen sind nun auch Erdbestattungen in einem Tuch möglich. 

Gestaltungsbeirat wird dauerhaft eingerichtet

Seit 2020 tagt der Gestaltungsbeirat fünf Mal im Jahr. Er wurde durch den Stadtrat zunächst befristet auf drei Jahre eingerichtet. In der Plenumssitzung stimmte der Stadtrat einstimmig dafür, den Gestaltungsbeirat dauerhaft einzurichten. 

Der Gestaltungsbeirat unterstützt als unabhängiges Sachverständigengremium den Stadtrat sowie die Bauherrschaft und deren Planer. Er hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Vorhaben im Hinblick auf städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualitäten zu überprüfen und zu beurteilen. Ziel ist zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen, die architektonische und städtebauliche Qualität auf einem hohen Standard zu sichern sowie Fehlentwicklungen zu verhindern. Der Beirat ist ein Forum, in dem Baukultur öffentlich diskutiert werden soll. Er soll Bewusstseinsbildung für anspruchsvollen Städtebau und Architektur bei Politik, Öffentlichkeit, Verwaltung, Architekten- und Bauherrschaft stärken und die Voraussetzung für ein lebenswertes bauliches Umfeld in Memmingen unterstützen. Eine möglichst frühzeitige Begutachtung durch den Gestaltungsbeirat trägt zur Planungssicherheit während der Entwicklungs- und Planungsphase von Projekten beitragen. Der Beirat hat eine rein beratende Funktion. Er ist kein Entscheidungsorgan.

Bislang wurden im Gestaltungsbeirat insgesamt 40 Bauprojekte bzw. Planungen in öffentlichen Sitzungen vorgestellt, besprochen und beurteilt. Auch die Ausformulierung städtebaulicher Rahmenbedingungen zu Wettbewerben, wie beim Grenzhofareal, oder Nachverdichtungsuntersuchungen im Memminger Westen wurden vom Gremium fachlich begleitet.