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Radfahren in der Fußgängerzone zwischen 21 und 9 Uhr möglich

Erstellt von Pressestelle |

Neue Regelung tritt ab sofort in Kraft

Auf Empfehlung des Verkehrsbeirats hat der I. Senat der Stadt Memmingen den Beschluss gefasst, dass in der Memminger Fußgängerzone künftig das Radfahren in der Fußgängerzone in der Zeit zwischen 21 und 9 Uhr erlaubt ist. Die neue Regelung tritt ab sofort in Kraft.

Die Regelung soll die bisher nur sehr eingeschränkt mögliche Querung der Altstadt per Fahrrad in Nord-Süd-Richtung sowie das auch ökologisch sehr sinnvolle morgendliche „Radeln“ zur Arbeit erleichtern. „Die Fußgängerfrequenz ist zu diesen Seiten sehr gering, so dass es kaum zu Konfliktsituationen kommen dürfte“, erläutert Birgit Haldenmayr. Die Leiterin des städtischen Straßenverkehrsamts weist jedoch trotzdem auf den ursprünglichen Sinn und Zweck der Fußgängerzone hin, sämtlichen Passanten unabhängig von Alter und Mobilität ein Maximum an Bewegungsfreiheit und Aufenthaltsqualität zu gewährleisten. „Deswegen haben Fußgänger weiterhin uneingeschränkten Vorrang. Fahrradfahrer müssen langsam fahren und bei Begegnungen immer ausreichend Abstand halten sowie gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit reduzieren“, betont die Amtsleiterin.

Die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs bringen die neuen Schilder an den Eingängen zur Fußgängerzone an. (Fotos: Florian Schubert / Pressestelle Stadt Memmingen)
Damit ist ab sofort in der Zeit zwischen 21 und 9 Uhr das Radfahren in der Fußgängerzone erlaubt.