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Photovoltaik auf Memmingens Dächern

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Antrag der Grünen Fraktion im Stadtrat - Stadtrat stimmt für wirtschaftliche Lösungen

Im vergangenen Jahr reichte die Stadtratsfraktion der Grünen und Linken im Stadtrat den Antrag ein, die Stadt Memmingen möge bis Ende 2021 auf allen geeigneten städtischen Dächern Photovoltaik-Anlagen errichten. Sofern die Stadt bis Ende 2021 nicht selbst PV-Anlagen errichte, seien die Flächen zur Pacht auszuschreiben. Des Weiteren sollten keine städtischen Neubauten ohne PV-Anlagen mehr errichtet werden und die Bürgerinnen und Bürger dazu animiert werden, auf ihren Dächern Anlagen zu installieren.

Baureferatsleiter Fabian Damm führte auf der Sitzung aus, dass gemäß aktueller Vorschriftenlage die Dächer neben allen anderen Lasten zusätzlich mindestens 165 kg Schneelast pro Quadratmeter Dachfläche aufnehmen können müssen. Alle Dächer, die diese Voraussetzung nicht erfüllen sind bei starkem Schneefall entsprechend zu räumen. Auf solchen Dächern ist die Anbringung von PV-Anlagen als zusätzliche Last, die zudem das Schneeräumen deutlich erschwert bzw. unmöglich macht, nicht möglich. 

Die verbleibenden städtischen Dachflächen, die sich grundsätzlich für Photovoltaik eignen, sollten nach Beurteilung der Verwaltung nicht an Dritte verpachtet werden. Eine derartige Fremdnutzung könne sich zum Beispiel im Fall von Sanierungsnotwendigkeiten als problematisch erweisen. Deshalb empfahl Damm folgende Vorgehensweise, die vom Stadtrat auch fast einstimmig angenommen wurde:

Im Rahmen des European-Energy-Awards erarbeitet die Stadtverwaltung ein Konzept zur Nutzung städtischer Dachflächen mit Photovoltaikanlagen. Ziel ist, dieses Konzept dem Stadtrat spätestens zur Haushaltsberatung für den Haushalt 2022 vorzulegen. Die Umsetzungsempfehlung wird voraussichtlich mehrere Bauabschnitte beinhalten. 

Zusätzlich sollen im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit Besitzer auf die Rentabilität von Photovoltaikanlagen im Fall der Eigennutzung hingewiesen werden.

Die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Neubauten sollte auch weiterhin einer wirtschaftlichen Abwägung unterzogen werden. Anlagen zum Beispiel, von denen der Strom zum Großteil ins Netz eingespeist werden müsste, stellen sich in der Regel als unwirtschaftlich dar. In diesem Fall sollten die Investitionskosten eventuell besser für effektivere Umweltschutzmaßnahmen eingesetzt werden.