Der Behindertenbeirat der Stadt Memmingen organisierte zusammen mit der Behindertenbeauftragten der Stadt, Heidi Dintel, eine Informationsveranstaltung über das „Persönliche Budget“ im Rathaus. Als Referentin konnte die Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Anita Knochner, gewonnen werden.
Verena Gotzes, die Vorsitzende des Behindertenbeirats, begrüßte neben der Referentin Anita Knochner zahlreiche Besucherinnen und Besucher zur Informationsveranstaltung in der Memminger Rathaushalle. Ein besonderes Anliegen der Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung sei es, sowohl die Öffentlichkeit als auch die Politik für die Chancengleichheit Aller zu sensibilisieren und zu mobilisieren.
„Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern eine neue Leistungsform, für die ab 1. Januar diesen Jahres für Menschen mit Behinderung ein gesetzlicher Anspruch besteht“, betonte Knochner. Dies bedeute, dass Betroffene statt der bisherigen Sachleistung eine Geldleistung erhielten und so ihre benötigten Hilfen in eigener Regie organisieren könnten. Das Persönliche Budget stelle für behinderte Menschen eine Chance dar, es bürge aber auch Risiken. Diese können gering gehalten werden, wenn umfassend informiert werde. Behinderte Menschen müssen zwar mehr Verantwortung tragen, können dadurch aber ihr Leben selber in die Hand nehmen, so Knochner weiter.
Besondere Schwierigkeiten sah die Referentin in diesem Zusammenhang für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Hier müsse dafür Sorge getragen werden, dass der Anspruch auf eine notwendige Budget-Assistenz gesetzlich abgesichert werde. Auch diese Gruppe müsse die Chance haben, in ihrer eigenen Lebensgestaltung mitzureden.
In einem Schlusswort gab die Behindertenbeauftragte der Stadt Memmingen, Heidi Dintel, den Betroffenen den Rat, sich eingehend zu informieren und zu prüfen, ob die neue Leistungsform für sich selbst geeignet ist. „Trauen Sie sich ruhig, das Persönliche Budget zu beantragen“, so Dintel. Die Möglichkeiten, wieder zu den Sachleistungen zurückzukehren bestünde immer.
Der Gesetzestext und weitere Ausführungen auf der Homepage der Behindertenbeauftragten der Bayer. Staatsregierung unter:
www.behindertenbeauftragte.bayern.de