Stadt Memmingen:SingleNews (Archiv)

AAA
Zum Hauptinhalt

Kontakt Pressestelle

Stadt Memmingen
Pressestelle
Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel.: 08331/850-167
pressestelle(at)memmingen.de

Rathausinformation (Archiv)

Zur Übersicht Archiv

Mit Alltagsmaske im Stadtbus unterwegs

Erstellt von Pressestelle |

Verkehrsstaatssekretär Klaus Holetschek und Oberbürgermeister Manfred Schilder weisen auf Maskenpflicht ab 27. April im ÖPNV hin

Verkehrsstaatssekretär Klaus Holetschek und Oberbürgermeister Manfred Schilder haben sie immer dabei: Ein kurzer Griff in die Jackentasche und schon ist die Alltagsmaske parat, verpackt in einem hygienischen Beutelchen. Ab Montag, 27. April, ist die Maske beim Einkaufen und im ÖPNV verpflichtend zu tragen. OB Schilder und Staatssekretär Holetschek weisen mit Nachdruck auf die Maskenpflicht hin. „Es ist ein Zeichen der Solidarität, eine Alltagsmaske zu tragen, denn dadurch kann ich dazu beitragen, andere vor einer Ansteckung zu schützen“, erklärt der Oberbürgermeister. „Es kommt darauf an, dass alle mitmachen“, betont Klaus Holetschek. „Eine Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV zu tragen, gehört genauso dazu wie Abstand zu halten und die Hygieneregeln umzusetzen.“

Mit einer bayernweiten Plakataktion unter dem Motto „Dein Schutz schützt uns alle“ will das bayerische Verkehrsministerium zusammen mit zahlreichen Partnern das Bewusstsein für die wichtigen Hygieneregeln schärfen. Ab Montag werden die Plakate in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an Bahnhöfen und Haltestellen zu sehen sein. Verstöße gegen die Maßnahmen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden und auch zum Ausschluss von der Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln führen. Verkehrsstaatssekretär Klaus Holetschek appelliert an die Vernunft der Fahrgäste: „Lassen Sie es nicht darauf ankommen. Beachten Sie die jetzt erforderlichen Maßnahmen und schützen Sie so nicht nur sich selbst, sondern vor allem Ihre Mitmenschen.“

 „Ab Montag wird der öffentliche Nahverkehr in Memmingen vom Sonderfahrplan Corona sukzessive wieder hochgefahren auf den Regelfahrplan“, erläutert OB Schilder. Ab dem 7. Lebensjahr müssen auch Schülerinnen und Schüler in den Bussen eine Alltagsmaske tragen. „Die Schutzmaßnahmen gehen einher mit den Lockerungen der Ausgangsbeschränkung. Unser gemeinsames Ziel bleibt es, das Infektionsrisiko zu senken“, betont der Oberbürgermeister.  

Das Verkehrsministerium hat eine Meldestelle eingerichtet, bei der Fahrgäste zu volle Züge oder Busse melden können, telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr unter der Telefonnummer 089/ 2192-3020 oder per E-Mail unter enge-im-nahverkehr(at)stmb.bayern.de


Was gilt im öffentlichen Nahverkehr ab 27. April?
• Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske, Schal oder Tuch) von Personen ab dem siebten Lebensjahr in den Verkehrsmitteln wie auch an Haltestellen oder Bahnsteigen
• Fahrgäste, die gegen diese Verpflichtung verstoßen, dürfen nicht befördert werden
• Fahrschein werden wieder in Bussen verkauft, wenn dies die Schutzvorkehrungen in den Bussen ermöglichen
• Der gesetzliche vorgeschriebene Mindestabstand muss eingehalten werden

Oberbürgermeister Manfred Schilder (l.) und Verkehrsstaatssekretär Klaus Holetschek im Gespräch mit Busfahrer Sergio Brescia von der Firma Angele Reisen. (Fotos: Alexandra Wehr/ Pressestelle Stadt Memmingen)
Ab 27. April sind Mund-Nasen-Bedeckungen in Bayern verpflichtend für Fahrgäste des öffentlichen Nahverkehrs.
Auch an Haltestellen und Bahnsteigen müssen Masken getragen werden.
Beschilderungen weisen auf die Maskenpflicht hin.