Stadt Memmingen:SingleNews (Archiv)

AAA
Zum Hauptinhalt

Kontakt Pressestelle

Stadt Memmingen
Pressestelle
Marktplatz 1
87700 Memmingen

Tel.: 08331/850-167
pressestelle(at)memmingen.de

Rathausinformation (Archiv)

Zur Übersicht Archiv

Informationsfreiheitssatzung

Erstellt von Pressestelle |

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Memmingen tritt die Informationsfreiheitssatzung am 01.01.2012 in Kraft

 

Der Stadtrat hat am 21. November 2011 den Erlass einer Informationsfreiheitssatzung beschlossen, die am 01.01.2012 in Kraft tritt. Die Einwohnerinnen und Einwohner haben damit das Recht, zu bestimmten Vorgängen Akteneinsicht im Rathaus zu beantragen. Ziel der Informationsfreiheitssatzung ist es, das Verwaltungshandeln durch erleichterten Informationszugang transparenter zu gestalten und die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken (Bundesdrucksache 15-4493 zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes).

Die Informationsfreiheitssatzung betrifft aus rechtlichen Gründen nur den eigenen Wirkungskreis der Stadt Memmingen (§ 1 Abs. 2 der Informationsfreiheitssatzung). Darunter fallen u.a. die Aufgaben der Abwasserbe- seitigung, die Feuerwehrangelegenheiten, das Bestattungswesen, die Schülerbeförderung usw.. Wer Akteneinsicht oder Auszüge aus den Akten haben möchte, muss einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Fachamt stellen. Ein Informationsanspruch ist hingegen nicht möglich wenn z.B. gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungspflichten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bestehen oder es sich um personenbezogene Daten Dritter handelt. 

Soweit es sich nicht um einfache Auskünfte oder Einsichtnahmen in ohnehin öffentlich zugängliche Informationen handelt, fallen für Amtshandlungen auf Grund der Informationsfreiheitssatzung, je nachdem wie groß der Verwaltungsaufwand ist, Verwaltungskosten von mindestens 15 Euro an. Im Satzung- und Verordnungsblatt Nr. 24/2011 vom 02.12.2011 (Seiten 125 - 136) ist die Informationsfreiheitssatzung veröffentlicht und kann über die Homepage der Stadt Memmingen unter http://stadtrecht.memmingen.de/fileadmin/Stadtrecht/SVBl/2011/SVBl-MM_2011-12-02_Nr24.pdf eingesehen oder als pdf-Datei herunter geladen werden.