In Memmingens Altstadtbereich gilt seit Jahresbeginn eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h außerhalb der verkehrsberuhigten Bereiche. Damit soll die Verwirrung, die die unterschiedlichen Regelungen in der Altstadt mit erlaubten Geschwindigkeiten zwischen 20 km/h und 50 km/h bei den Autofahrern stiftete, ein Ende haben. Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger machte sich jetzt bei einem Ortstermin am Kempter Tor mit Vertretern der Stadtverwaltung ein Bild von der Umsetzung des Vorhabens und den neuen Verkehrszeichen. An allen Einfahrtsstraßen in die Altstadt weist eine auffällige Beschilderung, meist beiderseits der Straße, auf die neue Temporegelung hin. "Mit dieser einheitlichen Regelung in der Altstadt sind wir Vorreiter unter den kreisfreien Städten", freute sich Oberbürgermeister Dr. Holzinger. Zugleich kündigte der Rathauschef an, dass im Rahmen dieser Vereinheitlichung 47 Schilderstandorte in der Altstadt in nächster Zeit abgebaut werden können. Die Autofahrer dürfen sich folglich auf eine Bereinigung des Schilderwaldes freuen.
Zu beachten gilt jedoch, dass in verkehrsberuhigten Bereichen wie zum Beispiel Weinmarkt, Roßmarkt, Kalchstraße und Salzstraße, weiter Schrittgeschwindigkeit (Höchstgeschwindigkeit 4 – 7 km/h) gilt. Damit gibt es nunmehr nur noch zwei Geschwindigkeitszonen in der Altstadt. In den Bereichen der Fußgängerzone sind grundsätzlich keine Kraftfahrzeuge erlaubt. „Wir appellieren an die Autofahrer, sich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten zu halten“, so der zuständige Referatsleiter Thomas Schuhmaier. Auf den Straßen des Altstadtrings (Bahnhofstraße, Luitpoldstraße, Kaisergraben, Königsgraben, Am Kuhberg, Rennweg, Kohlschanzstraße) gilt weiter Tempo 50. Die jetzige Regelung hat der I. Senat des Stadtrates in seiner Sitzung vom 17. November 2011 beschlossen. Die Geschwindigkeitsänderung hat auch Auswirkungen auf die Vorfahrtsregelungen. An Einmündungen und Kreuzungen ohne entsprechende Vorfahrtsbeschilderungen gilt künftig die „Rechts vor Links“-Regelung.