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Bürger- und Ratsbegehren zum Bahnhofsareal

Erstellt von Pressestelle |

Abstimmung am Tag der Europawahl: 26. Mai 2019

Den am 8. März 2019 bei der Stadt Memmingen eingereichten Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids zum Thema "Zukunftsfähiges Bahnhofsareal – Wir fordern Mitbestimmung" hat die Stadtverwaltung auf Zulässigkeit geprüft. Das erforderliche Quorum von 2250 gültigen Unterschriften ist erfüllt. Der Stadtrat hat am 8. April 2019 einstimmig beschlossen, das Bürgerbegehren mit der Fragestellung "Sind Sie dafür, das laufende Verfahren für die Neugestaltung des Memminger Bahnhofsareals nicht weiter zu verfolgen, um ein neues Verfahren mit Beteiligungsprozess für die Bürgerinnen und Bürger unter Begleitung eines unabhängigen Fachgremiums zu ermöglichen?" zuzulassen.

"Das Bürgerbegehren ist ein legitimes Mittel der direkten Demokratie", stellte Oberbürgermeister Manfred Schilder fest. Er gab jedoch zu bedenken, dass mit einem neuen Verfahren sehr viel Zeit verloren gehe. Deshalb begrüßte das Stadtoberhaupt den anschließend gefassten mehrheitlichen Beschluss des Stadtrats, dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren gegenüberzustellen. Die Frage des Ratsbegehrens soll lauten: "Sind Sie dafür, dass das Bebauungsplanverfahren Nr. 86 'Bahnhofsareal' unter Berücksichtigung des überarbeiteten Siegerentwurfs aus dem Wettbewerb fortgeführt wird?"

"Damit setzen die demokratisch gewählten Volksvertreter im Stadtrat ein Signal, dass sie den vom Stadtrat in der Vergangenheit beschlossenen Weg für die Gestaltung des Bahnhofsareals weiter verfolgen möchten", sagte Schilder.

Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Memmingen hätten nun am Tag der Europawahl am Sonntag, 26. Mai 2019, die Chance abzuwägen, welche der beiden Möglichkeiten für das weitere Vorgehen beim Bahnhofsareal sie für richtig hielten.