Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Taxigenehmigungen

Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen.

Neubewerber oder Neubewerberinnen erhalten die Genehmigung für längstens zwei Jahre. Eine Verlängerung erhalten Sie für längstens fünf Jahre.

Inhaberinnen und Inhaber einer Taxigenehmigung haben folgende Pflichten:

  • Betriebspflicht
    Sie müssen den Betrieb aufrechterhalten, wenn erforderlich auch bei Nacht.
  • Beförderungspflicht
    Sie dürfen Fahrten (auch kurze) nur ablehnen, wenn der Fahrerin oder dem Fahrer die Beförderung nicht zuzumuten ist. Das ist beispielsweise bei stark alkoholisierten Personen der Fall.
  • Tarifpflicht
    Innerhalb des für Sie geltenden Pflichtfahrgebietes richtet sich der Preis für eine Fahrt nach den örtlich verordneten Beförderungsentgelten. Pflichtfahrgebiet ist üblicherweise der Stadt- oder Landkreis des Betriebssitzes.

Die Ausstattung der Taxen ist vorgeschrieben. Es gelten folgende Bestimmungen:

  • Das Auto muss mit einem Dachzeichen ausgestattet sein.
  • Sie haben an der Heckscheibe Ihres Taxis ein gelbes Ordnungsnummernschild anzubringen; die Ordnungsnummer vergibt die Genehmigungsbehörde.
  • Die Farbgebung für Taxen (hellelfenbein) ist in Bayern vorgeschrieben, § 26 BOKraft.
  • Im Wageninneren müssen Sie an gut sichtbarer Stelle die Unternehmeranschrift anbringen.
  • Der Fahrpreisanzeiger muss für die Fahrgäste sichtbar den Fahrpreis anzeigen.

Taxen dürfen an den dafür vorgesehenen Taxiständen stehen und von Fahrgästen angefordert werden, und zwar auf der Straße oder am Betriebssitz des Unternehmers.

Kosten

Rahmengebühr für die Genehmigung: 100,00 - 1.465 EUR

Notwendige Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen für die Taxigenehmigung erforderlich:

    • Nachweise der persönlichen Zuverlässigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate), z. B.:
      • Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
      • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
      • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
    • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (beglaubigte Abschriften)
    • Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterliste
    • bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsberechtigung
    • Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate):
      • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung:
        • von Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichern oder versichert haben und
        • für sich selbst, wenn Sie freiwillig oder privat versichert sind oder waren.
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate)
      • Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung (zum Antragszeitpunkt nicht älter als zwölf Monate)
        • Die Höhe des Eigenkapitals hängt von der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge ab: Für das erste Fahrzeug müssen Sie Eigenkapital in Höhe von 2.250 Euro, für jedes weitere Fahrzeug von 1.250 Euro nachweisen.
    • Nachweis der fachlichen Eignung:
      • Prüfungszeugnis der Fachkundeprüfung bei der IHK oder
      • Fachkundebescheinigung der IHK über eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxiunternehmen oder
      • Zeugnis über die anerkannte gleichwertige Abschlussprüfung (z.B. Kaufmannsprüfung im Eisenbahn- und Straßenverkehr mit dem Schwerpunkt Personenverkehr)
    • wenn Sie andere Personen zur Geschäftsführung bestellen, müssen Sie für diese folgende Unterlagen vorlegen:
      • Führungszeugnis
      • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
      • Auszug aus dem Fahreignungsregiester
      • Nachweise der fachlichen Eignung
      • Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis (Anstellungsvertrag)

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Rechtsgrundlagen

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