
Stadtverwaltung
Memmingen
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433
Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
Schwerbehindertenangelegenheiten
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellt auf Antrag
- das Vorliegen einer Behinderung und
- den Grad der Behinderung (GdB) sowie u.U. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest.
Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis.
Die Stadt Memmingen ist in Schwerbehindertenangelegenheiten grundsätzlich nur beratend tätig und gibt die erforderlichen Antragsunterlagen aus. Die zuständige Ansprechpartnerin finden Sie im Steuerhaus, 2. Stock auf Zimmer 203.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Zentrums Bayern Familie und Soziales. Hier können Sie auch Antragsformulare herunterladen oder den Antrag online stellen.
Die Antragsunterlagen sind beim
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Schwaben
Morellstraße 30
86159 Augsburg
einzureichen.
-
Wegweiser für Menschen mit Behinderung
Rechte und Nachteilsausgleiche
- Informationen zum Schwerbehindertenantrag
- Schwerbehindertenantrag
- Schwerbehindertenantrag online
Ihre Ansprechperson
Frau Wegner
Raum: Zimmer 113
Ulmer Strasse 2
87700 Memmingen

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