Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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87700 Memmingen

Tel. 08331/850-0
Fax 08331/5433

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Schwerbehindertenangelegenheiten

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellt auf Antrag

  • das Vorliegen einer Behinderung und
  • den Grad der Behinderung (GdB) sowie u.U. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest.

Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis.

Die Stadt Memmingen ist in Schwerbehindertenangelegenheiten grundsätzlich nur beratend tätig und gibt die erforderlichen Antragsunterlagen aus. 

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Zentrums Bayern Familie und Soziales. Hier können Sie auch Antragsformulare herunterladen oder den Antrag online stellen.

Die Antragsunterlagen sind beim

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Schwaben
Morellstraße 30
86159 Augsburg

einzureichen.

Links

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Behinderung

Kontakt

Frau Wegner

08331/850-403
Zimmer 112
Ulmer Straße 2
87700 Memmingen