Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich Ihren Willen über Art und Weise ärztlicher Behandlung abfassen. Dies geschieht für den Fall, dass Sie einmal selbst nicht mehr entscheiden können. Eine Patientenverfügung kann jeder verfassen, der volljährig und einwilligungsfähig ist. Die Schriftform ist vorgeschrieben.

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Festlegung einer einwilligungsfähigen, volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt?

Ausführliche Informationen

Rechtsgrundlagen

§ 1827 BGB 

zuständige Abteilungen

Kontakt

Frau Bärtle

08331/850-449
Zimmer 114
Ulmer Straße 2
87700 Memmingen

Herr Mangold

08331/850-447
Zimmer 113
Ulmer Straße 2
87700 Memmingen

Frau Senter

08331/850-494
Zimmer 115
Ulmer Straße 2
87700 Memmingen