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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich Ihren Willen über Art und Weise ärztlicher Behandlung abfassen. Dies geschieht für den Fall, dass Sie einmal selbst nicht mehr entscheiden können. Eine Patientenverfügung kann jeder verfassen, der volljährig und einwilligungsfähig ist. Die Schriftform ist vorgeschrieben.
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Festlegung einer einwilligungsfähigen, volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt?
Ihre Ansprechpersonen
Frau Bärtle
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Frau Gratzl
Frau Schmidmeir
Raum: Zimmer 203
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