Stadt Memmingen:Anliegen A-Z

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Stadtverwaltung
Memmingen

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Tel. 08331/850-0
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Stadtverwaltung Memmingen - Anliegen A-Z

Ewerb und Überlassen von Schusswaffen

Zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine vorherige behördliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein). Hierfür ist ein Antrag bei der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu stellen.

Sobald Sie eine erlaubnispflichtige Waffe erwerben, Ihre Waffe jemandem überlassen oder Ihre Waffe durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils bearbeiten, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.

Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

Kosten

Ggf. können für die Eintragung einer Waffe in die Waffenbesitzkarte bzw. die Austragung einer Waffe aus der Waffenbesitzkarte Gebühren anfallen.

Eintragung: 15,00 EUR für die erste Waffe zuzüglich 7,50 EUR für jede weitere Waffe

Austragung: 10 EUR für die erste Waffe zuzüglich 7,50 EUR für jede weitere Waffe

Notwendige Unterlagen

  • Waffenbesitzkarte

  • Waffenbegleitschein bzw. Waffenbrief

    (sofern die Waffe beim Händler erworben wird, legen Sie zum Antrag zusätzlich den Waffenbegleitschein bzw. Waffenbrief in Kopie bei)

Rechtsgrundlagen

Ähnliche/Weitere Dienstleistungen

Formulare / Downloads

zuständige Abteilungen

Waffenangelegenheiten
Schusswaffe

Kontakt

Herr Foit

Leitung
08331/850-350
Zimmer 308
Ratzengraben 4b
87700 Memmingen

Frau Lichtenstein

08331/850-350
Zimmer 311
Ratzengraben 4b
87700 Memmingen